Nachhaltigkeit im Baurecht: Schon die Gefahr begründet einen Mangel – und sie ist unabhängig von den gerügten Symptomen nachhaltig zu beseitigen

Es gibt neues aus dem Baurecht, das eigentlich gar nicht neu ist, es aber unbedingt verdient, neu entschieden und berichtet zu werden, da es viele unnötige Diskussionen bei Gericht oder auch in der Rechtsliteratur hinfällig macht. Und es wurde in einem ebenso aktuellen wie überzeugenden Urteil des OLG Schleswig sowie in einem beeindruckenden Urteil des OLG Stuttgart entschieden, letzteres eben vom BGH bestätigt.