Eigentumsschutz im Mietverhältnis: Die Entscheidungsmacht und Rechte der Vermietenden

Neulich beim Amtsgericht Charlottenburg. Ein Mieter lebte das, was ihm von mancher Seite suggeriert wird: Er könne als Mieter mit dem privaten Eigentum der Vermieterin quasi eigentümergleich umgehen wie er wolle. Das Amtsgericht widersprach zutreffend und griff die geltende Rechtsprechung des BGH auf.