Eigentumsschutz im Mietverhältnis: Die Entscheidungsmacht und Rechte der Vermietenden
Neulich beim Amtsgericht Charlottenburg. Ein Mieter lebte das, was ihm von mancher Seite suggeriert wird: Er könne als Mieter mit dem privaten Eigentum der Vermieterin quasi eigentümergleich umgehen wie er wolle. Das Amtsgericht widersprach zutreffend und griff die geltende Rechtsprechung des BGH auf.
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