Der Bundesgerichtshof ist nicht das Bundesverfassungsgericht. Und zur Entscheidung stand selbstredend nicht die aktuell politisch viel diskutierte dritte Verlängerung der Mietpreisbremse. Aber der BGH hat sich auch verfassungsrechtlich zur zweiten Verlängerung der Mietpreisbremse geäußert und Einblick in das gegeben, was auch für die Frage der Verfassungsgemäßheit oder Verfassungswidrigkeit einer dritten Verlängerung entscheidend sein wird.
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