Fertigstellung und Schlussrate beim Bauträgervertrag: Welche Bedeutung haben Mängel am Gemeinschafts- und Sondereigentum?

Das Kammergericht setzt in einer aktuellen Entscheidung für die letzte Zahlungsrate des Erwerbers im Bauträgervertrag (MaBV) die „vollständige Fertigstellung“ mit dem Begriff der Abnahmereife gleich.