BMJ will Schonfristzahlung bei ordentlicher Kündigung, soll sich aber um Opfer häuslicher Gewalt und um (Wohn-) Erbbaurechte kümmern

Die Bundesjustizministerin will die Schonfristzahlung der MIetenden zur Beseitigung einer Vermieterkündigung ausweiten, während die Landesjustizminister:innen Prüfungsaufträge an das BMJ gerichtet haben.