Reform des Werkvertragsrechts: Neuregelungen für Architekten- und Ingenieurverträge – Teil 3: Teilabnahme, Gesamtschuld und Leistungsverweigerung

Zum neuen Anspruch auf Teilabnahme und zum neuen Recht zur Leistungsverweigerung im Architekten- und Ingenieurvertragsrecht.