Deliktshaftung am Bau (Wasserschaden): BGH erweitert den Schutz des Auftraggebers

Der BGH hat sich zum Umfang der deliktischen Haftung des Auftragnehmers wegen fehlerhafter Werkleistung bei Errichtung eines Gebäudes geäußert und dabei am Beispiel eines Wasserschadens den deliktsrechtlichen Schutz des Auftraggebers gestärkt.