Arglisthaftung beim Immobilienkauf: Augen auf bei der Unterscheidung von Mangel, Mangelsymptom und Mangelursache

Ein Immobilienkäufer verliert vor Gericht trotz erwiesener Dachundichtigkeit und Kenntnis des Verkäufers hiervon. Wie kann das sein? Das Gericht hatte sich zwischen Mangel, Mangelsymptom und Mangelursache verirrt. Der BGH hilft raus und stärkt die Käuferrechte.