Gebäudetyp E: „E“ wie „Einfach schlecht gemacht“, wie „Einseitig“ oder gleich wie „Ende“?

Der Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) erhielt im Dezember 2024 in seltener Klarheit ein desaströses Zeugnis der höchsten Zivilrichter (VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, „Bausenat“) ausgestellt, das sich wie ein vernichtendes Urteil zu einem Gesetz liest, das es noch nicht gibt und das es demnach besser so nie geben sollte.