Die unterschätzte „Ausnahme“ von der Mietpreisbremse: Nachtragsvereinbarungen zum Bestandsvertrag

Die Berliner Rechtsprechung tat sich bislang schwer getan mit der Herausnahme von Nachträgen aus der Mietpreisbremse. Das AG ließ uns gar noch wissen, man sei nicht so sehr an der vermieterfreundlichen Rspr. des BGH interessiert. Beim LG Berlin II konnten wir nun der vermieterfreundlichen Rechtslage auch in Berlin zum Durchbruch verhelfen.