Die fossilen Freunde unserer Zeit berufen sich zum Leidwesen der Wirtschaft gerne auf ein verfassungswidriges Argument (Deutschland muss nur das Klima schützen, wenn es auch alle anderen Länder machen), führen einen tingelnden Emeritus an und freuen sich darüber, dass der Prime Minister einer kleinen Insel, die Singapur an der Themse werden wollte und jetzt doch eher irgendwie Argentinien am Kanal wird, seine Klimaschutzziele verschiebt.

Dabei sollte der Blick doch besser gerichtet werden auf die viertgrößte Wirtschaftsmacht der Welt: Kalifornien. Dort hat der Governeur Gavin Newsom am 07. Oktober 2023 in Sachen Climate & Sustainability Disclosure den „California Effect“ aktiviert mit dem „California Climate Acoountability Package“, bestehend aus

  • Senate Bill 253 (SB 253): Climate Corporate Data Accountability Act
  • Senate Bill 261 (SB 261): Greenhouse gases: climate-related financial risk

das von großen Unternehmen, die in Kalifornien geschäftlich tätig sind, fordern soll, dass sie ihre Treibhausgasemissionen offenlegen und andere wichtige klimabezogene finanzielle Risikodaten der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Der Schritt wird als revolutionär beschrieben. Er soll den Klimaschutz auf Ebene des Bundesstaates vorantreiben, jedoch mit erheblichen Auswirkungen auf die USA und die Welt, welche derzeit schon geprägt ist von einer hohen Dynamik in Sachen Climate & Sustainability Disclosure.

California has demonstrated its leadership in the battle against climate change and the climate actions of the state have inspired and contributed to bold actions in other states and across the globe.

SB 253

Siehe auch schon:

Global economic and climate policy leaders have conclusively established that the long-term strength of global and local economies will depend on their ability to withstand climate-related risks, including physical impacts, economic transitions, and policy and legal responses.

SB 261

„Moreover, the standard-setting ecosystem for climate and nature disclosures has matured, as evidenced by the convergence of sustainability-related financial disclosure standards within the International Financial Reporting Standard (IFRS) Foundation, the establishment of the International Sustainability Standards Board (ISSB), and major regional advancements such as the implementation of the European Sustainability Reporting Standards (ESRS).“
CDP, Shaping High-Quality Mandatory Disclosure, September 2023, p. 6

SB 253 verpflichtet in den USA ansässige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 1 Milliarde Dollar, die in Kalifornien tätig sind, Jahresberichte einzureichen, in denen sie

  • ihre direkten Treibhausgasemissionen aus dem Betrieb („Scope 1 Emissions“, ab 2026),
  • ihre indirekten Treibhausgasemissionen aus der Energienutzung („Scope 2 Emissions“, ab 2026) und
  • ihre indirekten Treibhausgasemissionen aus der vor- und nachgelagerten Lieferkette („Scope 3 Emissions“, ab 2027)

offenlegen. Gerade mit den Scope 3 Emissions geht der Kalifornische Ansatz darüber hinaus, was bislang in den USA geplant war, etwa die von der US Securities and Exchange Commission (SEC) im Jahr 2022 vorgeschlagenen Regeln für die klimabezogene Offenlegung.

SB 261 verlangt, dass in den USA ansässige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mindestens 500 Millionen Dollar, die in Kalifornien tätig sind alle zwei Jahre ab 2026 einen Bericht erstellen, in dem sie klimabedingte finanzielle Risiken und die von ihnen ergriffenen Maßnahmen zur Verringerung und Anpassung an diese Risiken offenlegen.

“Climate-related financial risk means material risk of harm to immediate and long-term financial outcomes due to physical and transition risks, including, but not limited to, risks to corporate operations, provision of goods and services, supply chains, employee health and safety, capital and financial investments, institutional investments, financial standing of loan recipients and borrowers, shareholder value, consumer demand, and financial markets and economic health.“
SB 261

Die Gesetze knüpfen unmittelbar an die internationalen Standardisierungstendenzen an und stärken diese:

Zwischenzeitlich hat das Financial Stability Board entschieden, die Aufgaben der TCFD auf die IFRS zu übertragen, die mit ihren IFRS Sustainability Disclosure Standards (IFRS S1 und IFRS S2) kürzlich einen großen Schritt hin zur globalen Standardisierung für klimabezogene Angaben von Unternehmen gemacht hat und auch schon die bisherigen Empfehlungen der TCFD berücksichtigte (ausführlich: ESG, Climate & Sustainability Disclosure zwischen Backlash und Fortschritt: Neue Trends, Regelungen, Standards, Muster, Leitfäden und Reporting- / Vertragsempfehlungen).

Mit dem Ziel, ein sehr hohes Maß an Interoperabilität zwischen den EU-Standards und den globalen Standards zu gewährleisten und eine unnötige Doppelberichterstattung der Unternehmen zu vermeiden, wurden die IFRS-Standardisierungen auch schon von den ESRS berücksichtigt. Die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) wiederum wurden von der EFRAG entwickelt und von der EU-Kommission im Juli offiziell angegommen. Sie legen die Regeln und Anforderungen für die Berichterstattung von Unternehmen über nachhaltigkeitsbezogene Auswirkungen, Chancen und Risiken im Rahmen der EUR Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fest. Gleichzeitig entsprechen die ESRS den politischen Zielen der EU in Bezug auf ein nachhaltiges Finanzwesen und den europäischen Green Deal.

Das California Climate Acoountability Package ist das erste seiner Art in den USA, folgt aber der Sache nach der CSRD in der EU. Aufgrund der jeweiligen Harmonisierung mit globalen Standards ist jedenfalls ein gewissen Maß an Harmonisierung zwischen dem kalifornischen Recht und dem EU-Recht zu erwarten.

Eine wichtige Frage, die sich vor dem Hintergrund der CSRD stellt, ist die Frage, ob die kalifornischen Berichtspflichten von der EU als „gleichwertig“ eingestuft werden. Denn gemäß der CSRD können Unternehmen, die nicht nach dem Recht eines EU-Mitgliedstaates (z. B. der USA) gegründet wurden, aber aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit in der EU den Berichtspflichten der CSRD unterliegen, ihre Berichtspflichten erfüllen, indem sie die von der EU als gleichwertig angesehenen Nachhaltigkeitsberichtsstandards ihres Heimatlandes einhalten. Auch in Washington beschäftigt man sich mit der Interoperabilität von Offenlegungsregeln der USA und EU, sehr zum Missgefallen der ESG-Gegner im Kongress aus den wirtschaftlich schwachen Bundesstaaten, welche versuchen, die federführende US Securities and Exchange Commission (SEC) unter Druck zu setzen – Ausgang offen.

Um den Kreis zu schließen: Zurück zum UK. Dass man auch dort nicht Wahlkampf mit wirklicher Entwicklung verwechseln darf, zeigt sich auch daran, dass es auch auf der Insel mit Klimaschutz natürlich weitergeht:

  • Das UK Department for Business and Trade (DBT) hat erst kürzlich den Plan bekannt gegeben, UK Sustainability Disclosure Standards (SDS) zu erstellen, die ebenfalls auf den IFRS/ISSB-Standards aufbauen sollen.
  • Die Competition and Markets Authority (CMA) hat soeben ihren Green Agreements Guidance veröffentlicht, der die Unternehmen unterstützen soll, wie sie bei der Verwirklichung von Zielen der ökologischen Nachhaltigkeit rechtskonform zusammenarbeiten können.

„Given the scale and urgency of the challenge to ensure environmental sustainability and particularly to combat climate change, and the degree of public concern about such issues, the CMA is keen to help businesses take action on climate change and environmental sustainability, without undue fear of breaching competition law. This is particularly important for climate change because industry collaboration is likely to make an important contribution to meeting the UK’s binding international commitments and domestic legislative obligations to achieve a net zero economy, and to play an essential part in delivering the UK’s net zero ambitions.“
CMA, Green Agreements Guidance, 12 October 2023


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