Gebäudemodernisierungsgesetz ist in Kraft getreten: Neue Studie warnt vor der teuren „neuen Freiheit im Heizungskeller“ und vor kostenintensiven fossilen Lock-In-Effekten

Gestern wurde das "Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich" im Bundesgesetzblatt verkündet. Nach Art. 9 tritt danit heute, am 29.07.2026, das sog. Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in wesentlichen Teilen in Kraft (mit weiteren Stufen jeweils am 01. Januar 2027, 2028 und 2030). Es trifft auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), welche schon seit dem 21.07.2026 neu gilt.

BGH bejaht Gestattungsanspruch der Wohnungseigentümer auf bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums für Klimaanlagen und verweist bei Lärmstörungen auf Abwehransprüche im Betrieb

Balconies of a modern apartment building with plants and outdoor seating

Der BGH hat entschieden, dass ein Wohnungseigentümer von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer grundsätzlich die Gestattung des Einbaus eines Klima-Splitgeräts auf seinem Balkon verlangen kann.

Berliner Energie- und Wärmeunternehmen handelt rechts- und treuwidrig: Berliner Wohnungswirtschaft wehrt EWSG-Rückforderungen im Musterprozess ab

Dienstag war ein erfolgreicher Tag für die Berliner Wohnungswirtschaft. Das Landgericht Berlin II hat ihr in einem Musterprozess Recht gegeben im Kampf gegen EWSG-Rückforderungen eines Berliner Energie- und Wärmeunternehmens.

Enteignung in Berlin u.a.: Neues Gutachten wirft Fragen auf, Bauministerkonferenz bezieht Stellung und Bundesregierung gibt Contra

Ein aktuelles Gutachten des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e. V. vom 23.06.2026 (Dr. Philipp Deschermeier, Prof. Dr. Michael Voigtländer) im Auftrag der Berliner Sparkasse, der Berliner Volksbank, der Deutschen Kreditbank (DKB) und der Investitionsbank Berlin (IBB) befasst sich titelgebend mit den Auswirkungen der Vergesellschaftung privater Wohnungsunternehmen in Berlin. Das Ergebnis ist eindeutig. Die Begründung wirft Fragen auf.

Berliner Wohnungs- und Mietenkataster: Welche Pflichten und Risiken kommen auf die Vermietenden zu?

Die Drucksache 19/3327 im Berliner Abgeordnetenhaus kommt unscheinbar daher, als Beschlussempfehlung des Hauptausschusses zum Wohnraumssicherungsgesetz. Sie hat es aber in sich: Über Artikel 4 wird ein Gesetz zur Errichtung eines Wohnungs- und Mietenkatasters (WMKG Be) in das Parlament eingebracht.