Climate & ESG Risks: Neues zur Verbindung von klimaangepasstem Bauen und Versicherungen, Energieeffizienz und Immobilienrisiko sowie ESG und Bankenaufsicht

Zu Beginn des neuen Jahres mussten die Banken die neuen Mindestanforderungen an das Risikomanagemnet (MaRisk) der BAFin implementieren, wozu nun auch Anforderungen für ESG-Risiken zählen. Das aktuelle Hochwasser bestätigt die Relevanz der Klimarisiken und wirft erneut das Schlaglicht nicht nur auf die Frage der Versicherbarkeit und tragbarer Versicherungsprämien, sondern stellt auch die Forderung nach Klimafolgenanpassung wieder in den Fokus. In diesem Zusammenhang wiederum gibt es neues aus der Versicherungswirtschaft und der Europäischen Versicherungsaufslcht.

Sustainability & ESG: Neue Guidelines, Standards und Regulations zu Finance, Fonds, Benchmarks, Reporting & Disclosure

Der Dezember 2023 war in Sachen Nachhaltigkeit nochmals sehr geschäftig. Die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) der EU Kommission haben es noch in das Amtsblatt geschafft. Und die EU Aufsichtsbehörden, allen voran die ESMA, haben einiges vorangetrieben. Wir werfen einen Blick auf ESMA Guidelines on Enforcement of Sustainability Information (GLESI), Regulatory Technical Standards (RTS), ESMA’s guidelines on ESG and sustainability-related terms in fund names, ESG-Offenlegungen im Rahmen der Benchmarks Regulation (BMR) und zuletzt mit der EIOPA auf Sustainability Claims and Greenwashing in the Insurance and Pensions Sector.

Neue EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden / Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) kommt – mit Änderungen

Die politische Einigung des EU-Parlaments mit dem Europäischen Rat zur EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden / Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) steht - vorläufig, es bedarf noch der formalen Annahme. Die EU-Kommission hat die Einigung schon begrüßt. Ein Überblick.

Klimaschutz bleibt justiziabel – aber unverbindlich? Bundesregierung wird für Verkehrs- und Gebäudesektor zum Sofortprogramm verurteilt

OVG Berlin-Brandenburg: Das Klimaschutzprogramm 2023 vom 04.10.2023 erfüllt nicht die Anforderungen an ein Sofortprogramm im Sinne des § 8 KSG. Die Bundesregierung wurde daher verurteilt, ein Sofortprogramm nach § 8 Klimaschutzgesetz zu beschließen, das die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz genannten Jahresemissionsmengen der Sektoren Gebäude und Verkehr für die Jahre 2024 bis 2030 sicherstellt. Eine bemerkenswerte Entscheidung - möglicherweise ohne Folgen.

KTF- gegen KSG-Entscheidung: Mit Planungssicherheit, hohem Innovations-, Investitions- und Förderungsniveau und Belastungsstopp bei Bauvorschriften gegen den Kahlschlag des BVerfG und die Wohnungsbaukrise

Das Bundesverfassungsgericht bremst sich selbst und das Land aus. Die Bundesregierung, die Landesbauminister und die Bau- und Immobilienwirtschaft suchen nach Lösungen, v.a. auch zur Wohnungsbaukrise.

No Systematic Greenium: Kein ESG-Preiseffekt bei nachhaltigen Anleihen?

Wegen der steigenden Nachhaltigkeitsorientierung von Investoren und Emittenten und des starken Wachstums des Emissionsvolumens von grünen Anleihen wird zunehmend der Fokus auch auf die Renditeaspekte dieser Anleihenkategorie gelegt. Die European Securities and Markets Authority (ESMA) hat nun in einer aktuellen Risikoanalyse anhand von ESG-Anleihen die Frage nach einem "Greenium" untersucht, einem mitunter behaupteten Preisvorteil bei nachhaltigen Finanzprodukten. Dahinter steht die Frage nach der Bereitschaft der Anleger, im Gegenzug für das Investment in das Nachhaltigkeitselement des Finanzprodukts auf Rendite zu verzichten oder mehr zu zahlen.

New Climate Disclosure Laws: Kommt der California Effect – auch nach Europa?

Das California Climate Acoountability Package wird als revolutionär beschrieben. Es soll den Klimaschutz auf Ebene des Bundesstaates vorantreiben, jedoch mit erheblichen Auswirkungen auf die USA und die Welt, welche derzeit geprägt ist von einer hohen Dynamik in Sachen Climate & Sustainability Disclosure.

Klimaschutzprogramm 2023 und EPBD: Kein Neubaustandard EH 40 und kein Sanierungszwang im Gebäudesektor?

Die Verhandlungen zur Europäischen Gebäuderichtlinie gehen auf die Zielgerade und die Bundesregierung versucht aufgrund der Krise im Wohnungsbau mit dem Klimaschutzprogramm 2023 entgegen Forderungen von Wirtschaftsverbänden eine Kehrtwende. Derweil stehen in Berlin Klimaklagen zur Entscheidung an und wurde auf EU-Ebene zur Richtlinie über erneuerbare Energien und zur Energieeffizienz-Richtlinie schon eine Einigung gefunden.