Mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen in den USA liest man immer wieder von Verweisen auf den dystopischen Roman „1984“ von George Orwell. Nun bin ich nur Jurist und die Literatur ist nicht das, mit dem ich mein Geld verdiene. Daher verweise ich lieber auf 1985.
Konkret geht es mir um eine Opinion des SCOTUS-Richters John Paul Stevens (United States Supreme Court, 473 U.S. 305, June 28, 1985). Ok, damit landen wir dann doch wieder bei der Literatur. Denn Justice Stevens zeigt, dass es auch als Jurist nicht schadet, ein gewisses Faible für Literatur oder Theater zu haben. So zitiert er dort William Shakespeare, King Henry VI (pt. II, Act IV, scene 2, line 72):
The first thing we do, let’s kill all the lawyers.
Vierzig Jahre später erleben wir, dass ein US-Präsident den Juristen den Krieg erklärt hat und reihenweise gegen ihm unliebsame Juristen, Richter, Rechtsanwaltskanzleien bzw. Big Law und generell gegen die Geltung des Rechts vorgeht. Was das bedeutet, hat Justice Stevens treffend 1985 formuliert:
As a careful reading of that text will reveal, Shakespeare insightfully realized that disposing of lawyers is a step in the direction of a totalitarian form of government.
Ob der US-Präsident sich als König sieht, ist bei allen Indizien nicht sicher. Dass er das Land in eine totalitäre Regierungsform lenken möchte, dürfte auch den letzten Trump-Verstehern klar sein. Beides ist mit der US-Verfassung nicht vereinbar. Der Konflikt mit den (verfassungstreuen) Juristen ist unvermeidlich. Judge Beryl A. Howell (United States District Court for the District of Columbia, 25-334, March 6, 2025) hat es gegen Trump auf den Punkt gebracht:
To start, the Framers made clear that no one in our system of government was meant to be king—the President included—and not just in name only.
Justice Stevens machte sich stark für die „function of the independent lawyer as a guardian of our freedom“. Womit er im Jahr 1985 wohl nicht rechnete, war, dass es 2025 Rechtsanwälte selbst sind, die bereitwillig die Waffen strecken, sich vom Recht und dessen Durchsetzung lossagen, ihre Werte, Rolle, Funktion und letztlich sich selbst aufgeben, die sich beinahe schon unterwürfig in die Dienste des Königs Präsidenten stellen.
Das Wall Street Journal berichtete, dass der persönliche Rechtsanwalt des US-Präsidenten die „Unterwerfungsvereinbarungen“ mit den unterwürfigen US-Kanzleien verhandelte. Er steht nicht im Dienst der US-Regierung. Das verrdeutlicht, dass es um eine persönliche Unterwerfung geht.
Es sind US-Kanzleien, die teilweise auch hierzulande tätig sind (siehe nur Juve). Wie geht das? Anwälte, die nicht für sich selbst kämpfen wollen, nicht zu ihren Werten stehen? Wie sollen die für ihre Mandanten und deren Werte kämpfen? Was wollen Kanzleien in Europa, wenn sie sich zu „Untertanen“ eines „Königs“ machen, der nichts Gutes mit Europa im Sinn hat? Wer will Anwälte in Designer-Anzügen, die wie eine leere Hülle in sich zusammenfallen, sobald der Druck steigt?
Es war einer meiner wichtigsten Mentoren auf meinem Werdegang, ausgerechnet in einer US-Kanzlei, der mir verinnerlichte: „Dem Mandanten sein Königreich“. Ja, der Mandant ist König. Und er hat jedenfalls hierzulande die Macht, sich für „the guardians of freedom“ und gegen LINOs (Lawyer In Name Only) zu entscheiden.
Zweifellos gibt es aber auch Personen, die ihre Freude haben am Kampf des US-Präsidenten gegen Juristen. Meine erste Audimax-Veranstaltung im Jurastudium an der Uni Konstanz befasste sich mit der Unbeliebtheit von Juristen. Das hat mich nicht geschreckt. Es gehört zum Job. Don’t blame me for doing my job. Aber gerade auch heute in Zeiten von omnipräsenten „DINOs“ (Dealmaker In Name Only) erlebt man verstärkt, dass der Jurist und generell das Recht als störend angegriffen werden.
Was soll man als Jurist solchen Personen sagen? Vielleicht das: „Maybe one day soon they will come for you.“ Ob sie dann noch unabhängige Juristen finden, die für sie als Richter entscheiden oder als Rechtsanwälte kämpfen? Who knows.



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