COVID-19 hat das Immobilienrecht erreicht. Ein neueres BGH-Urteil gibt für das Mietvertragsrecht die Leitlinien vor und der Staat kündigt Hilfen für Mieter an. Im Mittelpunkt steht die Verabschiedung des Gesetzes zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht.