Der Bruch der Ampelkoalition und die Frage von Neuwahlen, deren Zeitpunkt und deren ungewisser Ausgang, sorgen für viel Unsicherheit vor allem auch in der Bau- und Immobilienbranche. Viele zeigen Unverständnis für politische Machtkämpfe in fordernden Zeiten und sehnen sich nach einer Sachpolitik in der Art von „Wirtschaftsweisen“. Und siehe da: Der Sachverständigenrat für Wirtschaft liefert, verlässlich und weiterführend, vor allem auch mit einem lesenswerten Fokus auf Bauen und Wohnen im heute vorgelegten Jahresgutachten 2024/2025.

Schon der Titel des Jahresgutachtens ist wohltuend nüchtern und neutral, zugleich aber dankenswert ambitioniert: VERSÄUMNISSE ANGEHEN, ENTSCHLOSSEN MODERNISIEREN. Auch die Bestandsaufnahme ist ehrlich und deutlich, für die Wohnraumfrage treffend wie folgt:

Die Knappheit von Wohnraum in Ballungsräumen ist nicht nur ein soziales Problem, sondern auch ein gesamtwirtschaftliches, da sie den Zuzug von Arbeitskräften in besonders produktive Regionen hemmt.

Sachverständigenrat für Wirtschaft, Jahresgutachten 2024/2025, 13.11.2024

Die Lösungsansätze sind breit gefächert, wissenschaftlich begründet und klar formuliert, Auszug:

Um den Wohnungsneubau zu stärken, sollten zunächst Baulandpotenziale mobilisiert wer-
den. Dazu kann Nachverdichtung beitragen, die durch den weiteren Abbau von hemmenden Bau-
vorschriften erleichtert wird. In angespannten Wohnungsmärkten könnte die Außenentwicklung
verstärkt genutzt werden. Die Anreize zur Nutzung von Bauland können durch Anpassungen bei
der Grundsteuer verbessert werden. Baukosten können durch flexiblere und harmonisierte Bau-
vorschriften gesenkt werden, die einen verstärkten Einsatz von kostengünstigem seriellen und
modularem Bauen ermöglichen. Der Wohnungsbestand könnte effizienter genutzt werden, in-
dem soziale und finanzielle Umzugsbarrieren abgebaut werden. Eine restriktive Mietenregulie-
rung in Form abgesenkter Kappungsgrenzen und der Mietpreisbremse ist nur temporär vertret-
bar, wenn gleichzeitig wirksame Maßnahmen zur Ausweitung des Wohnraumangebots ergriffen
werden. Von einer Verlängerung der Mietpreisbremse über das Jahr 2028 hinaus sollte daher
abgesehen werden, ebenso wie von der Absenkung der Kappungsgrenzen in angespannten Woh-
nungsmärkten. Die Kaufnebenkosten könnten durch eine Senkung der Grunderwerbsteuer und
der Makler- und Notarkosten gesenkt werden.

Sachverständigenrat für Wirtschaft, Jahresgutachten 2024/2025, 13.11.2024

Zur Ironie des Ampel-Ausfalls gehört, dass ausgerechnet ein ausgebremster FDP-Minister noch eine Bremsspur hinterlassen hat. Aus dem BMJ stammte unter FDP-Führung noch der Referentenentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse. Ob diese Verlängerung von Ende 2025 auf Ende 2028 jetzt wiederum durch den Koalitionsbruch ausgebremst wird, bleibt abzuwarten. Weniger Regulierung ausgerechnet durch den Rausschmiss der „Liberalen“? Eine besondere Pointe der letzten Tage.

Das Jahresgutachten stellt sich zwar nicht gegen eine Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2028, führt aber doch grundlegende Bedenken gegen eine Mietpreisregulierung an, die für mich auch schon gegen eine Verlängerung sprechen würden:

  • Die Regulierung von Mieten durch die Mietpreisbremse und Kappungsgrenzen löse die Ursachen der Wohnraumknappheit auf angespannten Wohnungsmärkten nicht.
  • Eine zu restriktive Regulierung würde die privaten Investitionsanreize in Wohnraum verringern.
  • Sie verhindere auch eine effiziente Nutzung von Wohnraum.
  • Die Mietpreisregulierung sei zudem sozial wenig treffsicher und daher weniger gut als verteilungspolitisches Instrument geeignet als die soziale Wohnungspolitik.
  • Entlastet würden vor allem immobile und ältere Menschen, während junge Menschen sowie Menschen, die z. B. aus beruflichen Gründen öfter umziehen, durch höhere Neumieten belastet werden.

Als der neue Bundesjustizminister Volker Wissing heute im Rechtsausschuss des Bundestages von noch anstehenden rechtpolitischen Vorhaben sprach, war die Verlängerung der Mietpreisbremse nicht relevant (bislang nur Referentenentwurf). Neue Vorhaben für die verbleibende Legislaturperiode kündigte der Minister nicht an.

Siehe auch: EU & Germany’s Competitiveness: Industriepolitischer Wake-Up Call auch für den Gebäudesektor– Was die „Transformationspfade“-Studie und der Draghi-Report fordern

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