Letztes Jahr hatten Amyl and the Sniffers in Berlin ihren Auftritt. Mit das Beste was der moderne Punkrock derzeit zu bieten hat. Im Gepäck direkt aus Australien: „Plumbing Service“-Merch. Genau das, was die Stadt braucht. Mal locker machen. Mal gründlich durchspülen und die Leitungen befreien von dem Trübsinn, der die Stadt blockiert.

Wer kennt sie nicht, die Berlin-Nörgler. Erwachsene Menschen, denen kein Mimimi zu peinlich ist. Vom Lebensentwurf her eher in einem Vierseitenhof auf dem freien Feld zuhause, hat es sie durch eine grausame Laune des Schicksals in die Großstadt verschlagen, deren Lebendigkeit, Offenheit, Modernität und Wandlungsfähigkeit ihnen gar nicht passen. Also machen sie sich auf in den Kampf gegen das da draußen, was sie nicht nur für sich ablehnen, sondern auch für alle anderen verbieten lassen möchten.

Die Berliner Gerichte aber machen klar: Det is Berlin. Komm klar. Das OVG widersprach Nachbarn, die meinten, das Abstandsflächenrecht gebe ihnen die Befugnis, über die Anordnung ihnen nicht gehörender Gebäude zu entscheiden. Es ließ Anwohner scheitern, die sich über Geräusche im Straßenverkehr nur deshalb störten, weil sie von der sehr viel leiseren E-Mobilität ausgehen. Und es ließ Anwohner wissen, dass straßenrechtliche Maßnahmen auch dann nicht ihr Thema sind, wenn sie meinen, eine öffentliche Straße müsse weiterhin Mohrenstraße heißen.

Im Jahr 2025 war es v.a. das Verwaltungsgericht Berlin, das sich schon fast missbräulich beschwerdeführende „Anwohner“ vornahm. Es stärkte die Gastronomie und schützte das Berliner Straßen- und Nachtleben:

Die hier vorliegende Lärmsituation weist ein hohes Maß an sozialer und allgemeiner Akzeptanz auf. In Ermangelung eines allgemeinen Gesetzesvollzugsanspruch gegenüber Dritten und der erheblichen Eingriffserheblichkeit in die Grundrechte des Gewerbetreibenden sind Beschwerden – jedenfalls wenn sie sich gegen einen Zustand richten, der in der Stadt in nahezu jeder belebten Straße anzutreffen ist – von nicht unmittelbar Betroffenen nicht geeignet, die fehlende soziale Akzeptanz zu begründen. Es kann daher auch offenbleiben, ob die den Ausgangspunkt des behördlichen Handelns bildende Beschwerde missbräuchlich und in bloßer Schädigungsabsicht erhoben worden ist … .

Siehe ausführlich:

Das Verwaltungsgericht hob hervor, wie lebensfremd es ist, urban wohnen, von all den Begleiterscheinungen aber „nicht belästigt“ werden zu wollen. Es arbeitet überzeugend die hohe Attraktivität und Anziehungskraft im urbanen Raum Berlins heraus:

Die Gemengelage ist seit mehreren Jahrzehnten gewachsen und hat maßgeblich zur Entwicklung des Gebiets beigetragen, sie zeichnet die städtebauliche Qualität des Viertels regelrecht aus. … Die vorliegende Gemengelage entspricht derjenigen in einer Vielzahl von Straßen in Berlin. Wie gerichtsbekannt ist, besteht ein ausgeprägtes außengastronomisches Angebot bis weit nach 22 Uhr in vielen Ausgehvierteln Berlins ... Diese Situation wird nicht nur hingenommen, sondern auch von einer Vielzahl an Berlinern aktiv in Anspruch genommen. Sie stellt jedenfalls in belebten Innenstadtquartieren – wie der P … – den sozialen Standard dar. Ein innerstädtisches Quartier kann nicht die von seinen Bewohnenden geschätzten Vorteile der kurzen Wege und vielfältigen Angebote ohne die damit zwingend einhergehenden Emissionen bieten.

Passend dazu hat eben TimeOut Berlin auf Platz 28 weltweit und damit auf Platz 1 der deutschen Städte gesetzt: The 50 best cities in the world in 2026. Aus der Begründung:

Perhaps unsurprisingly, Berlin’s food and culture scenes got the most praise in our survey, with respective approval scores of 85 and 82 percent. Tied with London, it’s the second-most likely city to be described as ‘lively’ by locals, and 64 percent of Berliners describe the German capital as ‘diverse and inclusive’.

TineOut, The 50 best cities in the world in 2026

Nun hat der Berliner Senat das neue Berliner Gaststättengesetz auf den Weg gebracht, um für die Berliner Gastronomie moderne und verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Knapp 20.000 Restaurants, Cafés, Bars, Clubs und Kneipen sind demnach ein enormer Wirtschaftsfaktor für die Hauptstadt und prägen das Lebensgefühl und die Lebendigkeit der Stadt.

Das Gaststättenrecht soll dadurch hauptstadttauglich werden, dass Berlin sich vom bisherigen bundesrechtlichen Gaststättengesetz aus dem Jahr 1970 löst und das Gaststättenrecht künftig in eigener Zuständigkeit regelt.

Kern der Reform ist der Wechsel vom Erlaubnisverfahren zu einem einheitlichen Anzeigeverfahren. Doppelprüfungen durch verschiedene Fachbehörden entfallen zukünftig. Auch wenn die erforderlichen Anzeigen – etwa nach Gewerberecht, Gaststättenrecht und Immissionsschutzrecht – rechtlich eigenständige Verfahren bleiben, sollen diese jedoch im Sinne eines digitalen One-Stop-Shops („eine Anzeige aus einer Hand“) in einem gemeinsamen Prozess als Bestandteil der Digitalen Wirtschaftsservices der Senatsverwaltung gebündelt werden.

Vor allem wird einheitlich für allen Bezirke die Außengastronomie neu geregelt. Das bisherige Genehmigungsverfahren nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin entfällt. Neu eingeführt wird eine immissionsschutzrechtliche Anzeigepflicht, die mit der neuen Gastronomie-Anzeige des Digitalen Wirtschaftsservice der Senatsverwaltung über den digitalen Weg erfüllt werden kann.

  • Eine Außengastronomie, die nicht als störend auffällt, darf in Zukunft grundsätzlich auch länger als 22 Uhr geöffnet haben.
  • In Ausgehvierteln kann die Außengastronomie künftig regelmäßig von Sonntag bis Donnerstag bis 23 Uhr sowie an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen bis 24 Uhr betrieben werden.
    • Ausgehviertel sind Bereiche, die durch eine Vielzahl von Bars, Restaurants und Clubs geprägt sind und besonders abends und nachts viel Publikumsverkehr verzeichnen.
    • Zusätzlich können Bezirke per Allgemeinverfügung festgelegen, dass ein solches Ausgehviertel vorliegt.
  • Zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner können die Bezirksämter weiterhin die erforderlichen Maßnahmen gegen Lärmbelästigungen ergreifen und unter anderem die Öffnungszeiten dieser Gastronomiebetriebe eingrenzen.

Derzeit hat der Rat der Bürgermeister Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor der Entwurf in das Abgeordnetenhaus kommt.

Übrigens führt ein „lively“ Nacht- und Straßenleben nicht zu einer Minderung des Immobilien- und Wohnwerts. Im Gegenteil. Siehe auch:

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