Die Bundesregierung hat ihr Klimaschutzprogramm 2023 vorgelegt.

Zwar geht die Bundesregierung von einer herausfordernden Ausgangslage aus, gerade auch wegen der unzureichenden Emissionsreduktion in der Vergangenheit und der daher absehbaren Verfehlung der deutschen und europäischen Klimaschutzziele. Und sie erkennt einen dringenden Handlungsbedarf. Zugleich räumt sie aber ein, dass die nun programmierten Maßnahmen kaum ausreichen werden.

Im Gebäudesektor stellt die Bundesregierung für die Jahre 2021 und 2022 eine Überschreitung der im bestehenden Bundes-Klimaschutzgesetz vorgesehenen Jahresemissionsmenge um 5 bzw. 4 Mio. t fest und fordert eine zügige und deutliche Steigerung der Sanierungsdynamik einschließlich Erhöhung der Sanierungsrate und Sanierungstiefe. Exakt hier aber tritt sie nun auf die Bremse:

  • Angesichts der aktuell schwierigen Rahmenbedingungen in der Bau- und Wohnungswirtschaft durch hohe Zinsen und Baukosten hält sie die Verankerung von EH 40 als verbindlicher gesetzlicher Neubaustandard in dieser Legislaturperiode nicht mehr für nötig und setzt ihn aus. Ursprünglich sollte der Neubaustandard ab 2025 an den EH40-Standard angeglichen werden. Nun soll es bei bei dem zum 01.01.2023 eingeführten Neubaustandard EH 55 bleiben, der eigentlich nur ein erster Zwischenschritt sein sollte. Einer Verschärfung der Anforderungen will man auch in den aktuellen Verhandlungen über die Reform der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) entgegentreten.
  • Bei den Verhandlungen über die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) möchte man sich zwar für anspruchsvolle Sanierungsquoten für den gesamten Gebäudebestand einsetzen, verpflichtende Sanierungen einzelner Wohngebäude sollen aber ausgeschlossen werden. Hier schlagen deutlich die Erfahrungen mit der GEG-Reform durch, die nach der Bundesregierung zusammen mit der BEG-Reform als Erfolg verbucht werden soll, was sie natürlich nicht war, für niemanden.

Die neuen Maßnahmen im Kimaschutzprogramm fallen überschaubar aus:
– Wämrplanungsgesetz
– Klimaneutrale Fernwärme
– Wärmepumpenoffensive
– Optimierung bestehender Heizungssysteme

Der plötzliche Kampf der Bundesregierung gegen die EPBD, der möglicherweise in den kommenden Tagen entschieden wird, stößt auif Kritik aus der Industrie und Wirtschaft. Die beiden großen Verbände Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) und BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. unterstützen nach einem aktuellen Papier mit ihren Mitgliedsunternehmen das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands in Europa und fordern EU-Parlamentarier auf, sich für eine verpflichtende Sanierung von Gebäuden mit den niedrigsten Energieeffizienzwerten einzusetzen.

Unterstützung bekommen sie inhaltlich auch von einem ECB Occasional Paper (European Central Bank, The Road to Paris: stress testing the transition towards a net-zero economy, Occasional Paper Series No 328, 2023) wonach

  • ein sofortiges und entschlossenes Handeln (das Szenario des beschleunigten Übergangs) erhebliche Vorteile für Unternehmen, Haushalte und das Finanzsystem mit sich bringen würde,
  • während bei einer weiteren Verzögerung die einzige Möglichkeit, die Emissionen in Übereinstimmung mit den Netto-Null-Zielen zu reduzieren, ein intensiveres Handeln zu einem späteren Zeitpunkt wäre, mit einem abrupten und starken Übergang, der zu einer schwächeren Wirtschaft und höheren jährlichen erwarteten Verlusten für das Finanzsystem führen würde.

„Need for speed“ bedeutet in diesem Sinne: Ein Aufschub mag heute einfacher und weniger kostspielig sein, bedeutet aber, dass morgen ein höherer Preis gezahlt werden muss. Das erinnert an den Schutzauftrag des Art. 20a GG im Sinne des Klimaschutzentscheidung des BVerfG:

  • Es ist nicht zulässig, wenn nachfolgende Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen nur um den Preis radikaler eigener Enthaltsamkeit weiter bewahren können.
  • Es ist grundlegend für die Schaffung von Anreizen für die Entwicklung klimaneutraler Alternativen, dass der Gesetzgeber einer möglichst frühzeitigen Einleitung der erforderlichen Entwicklungs- und Umsetzungsprozesse Orientierung bietet und ein hinreichendes Maß an Entwicklungsdruck und Planungssicherheit vermittelt.
  • Der Klimaschutz wurde gerade auch deswegen zur Angelegenheit der Verfassunggemacht, um ihn dem tages- und wahlpolitischen Taktieren zu entziehen.
  • Die internationale Dimension des Art. 20a GG als Klimaschutzgebot enthält auch den Auftrag, auf internationaler Ebene eine Lösung des Klimaproblems zu suchen und dafür möglichst eine Vereinbarung zu treffen und vereinbarte Lösungen umzusetzen.

HINWEIS:
Zu solchen und weiteren Fragen wird der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg im November 2023 und im Februar 2024 zu befinden haben. Er wird über gleich sieben Klagen entscheiden, die Maßnahmen der Bundesregierung zum Klimaschutz und zur Luftreinhaltung zum Gegenstand haben.

Auf EU-Ebene wurde derweil vom Rat die neue Richtlinie über erneuerbare Energien (RED) angenommen, mit welcher der Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtenergieverbrauch der EU bis 2030 auf 42,5 % erhöht werden soll, mit einer zusätzlichen indikativen Aufstockung um 2,5 %, damit das Ziel von 45 % erreicht werden kann.

Zur Ergänzung der EU-Gebäuderechtsvorschriften und als Richtschnur für die Bemühungen der Mitgliedstaaten gibt es außerdem einen neuen nationalen Richtwert von 49 % erneuerbarer Energien im Gebäudesektor: In den neuen Vorschriften wird ein Richtwert für den Anteil erneuerbarer Energien in Gebäuden von mindestens 49 % im Jahr 2030 festgelegt.

Die überarbeitete Richtlinie sieht auch einen schrittweisen Ausbau der erneuerbaren Energien im Wärme- und Kältebereich vor, wobei bis 2025/2026 auf nationaler Ebene ein verbindlicher Anstieg von 0,8 % pro Jahr und von 2026 bis 2030 von 1,1 % vorgesehen ist.

Rat der Europäischen Union, 2023

Schließlich sollen auch die Projektierer weiter gestärkt werden:

Rat der Europäischen Union, 2023

Bei der Energieeffizienz-Richtlinie (EED) einigten sich die Verhandlungsführer eben auf ein neues Ziel auf EU-Ebene zur Verbesserung der Energieeffizienz um 11,7 % bis 2030.


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