Wer im grünen Westen Berlins wohnt, der kennt das. Mindestens einmal im Jahr steigt ein dumpfes Brummen auf, so bedrohlich, dass die Kinder ängstlich reinkommen und fragen, was gerade passiert.
Dann stellt man fest, dass es die Enteignungs-Befürworter sind, die mit Trommeln u.a. durch Wohngegenden ziehen und „Opern“ aufführen wollen („Grunewalddämmerung“). Nur äußerlich bunt und fröhlich, mit ihren Schildern „Heute deins, morgen meins“ und ihrer Horror-Clownesken Aufdringlichkeit aber doch arg aggressiv-kämpferisch und so gar nicht gemeinwohlorientiert. Man unterschätzt gerne, wie verbreitet eine solche anmaßende und übergriffige Haltung sein kann, auch in Mietverhältnissen und dann auch bei Gericht.
Ein kurzer Einblick in meine Gerichtspraxis:

Siehe auch: Eigentumsschutz im Mietverhältnis: Die Entscheidungsmacht und Rechte der Vermietenden
In Sachen Enteignung hat der Berliner Senat gegenüber der Enteignungsinitiative auch erst einmal smart das Florett gezückt: Es wird wohl erst einmal ein Gutachten geben.
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