Nachhaltigkeit in der Immobilienwirtschaft: Wo stehen wir wirklich?

Diese Frage untersucht ein aktueller Marktbericht von bulwiengesa und der Berliner Sparkasse: Nachhaltigkeit – Status quo. Ein Blick auf die Immobilienwirtschaft, 14.08.2025.

Der Report ist schon wegen des Marktberichts zu den wichtigsten Kennziffern für den Büro- und Logistikmarkt sowie den Markt für gewerbliches Wohnen sehr lesenswert. Nochmals mehr gilt das für das Sonderthema Nachhaltigkeit für Gewerbe und Wohnen.

Key Findings:

  • Nachhaltigkeit ist faktisch gerade auch aufgrund des Drucks der Finanzinstitute in allen Marktsegmenten angekommen.
  • Nachhaltigkeit wird zum entscheidenden Wirtschaftsfaktor, nicht nachhaltige Immobilien laufen Gefahr, zu „stranded assets“ zu werden.
  • Hohe Material- und Lohnkosten, die Zinswende und geopolitische Unsicherheiten erschweren aber die Transformation in der Immobilienwirtschaft erheblich, vor allem die Sanierungsquote im Bestand bleibt deutlich hinter den erforderlichen Zielen zurück.
  • Steigende regulatorische Anforderungen an nachhaltige Gebäude stehen hohen Bau- und Finanzierungskosten sowie geopolitische Unsicherheiten gegenüber.
  • Als größte Herausforderung wird daher die wirtschaftliche Umsetzbarkeit der erforderlichen Maßnahmen ausgemacht.
  • Zugleich sendet die Politik widersprüchliche Signale (etwa Förderfähigkeit des Effizienzhausstandard EH55 und Abschaffung des Heizungsgesetzes), was nochmals die langfristige Planungssicherheit für Investoren und Entwickler beeinträchtigt.

Der letzte Punkt ist von enormer Wichtigkeit. Und in diesem Punkt kommt die Politik nicht ihrer Verantwortung nach. Dabei ist sie auch verfassungsrechtlich in der Pflicht.

Die Bau- und Immobilienbranche kann Konsequenz, Stetigkeit und Widerspruchsfreiheit staatlichen Handelns erwarten und Logik im Recht einfordern.

Nach der Klimaschutzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (KSG-Entscheidung) ist grundlegend für die Schaffung von Anreizen für die Entwicklung klimaneutraler Alternativen, dass der Gesetzgeber einer möglichst frühzeitigen Einleitung der erforderlichen Entwicklungs- und Umsetzungsprozesse Orientierung bietet und ein hinreichendes Maß an Entwicklungsdruck und Planungssicherheit vermittelt. Das BVerfG hat dem Klimaschutz gerade deswegen Verfassungsrang gegeben, damit dieses wichtige Verfassungsziel nicht durch politisches Kalkül oder durch kurzfristige und interessengeleitete tagespolitische Prozesse vereitelt wird.

Gerade auch das Bundeswirtschaftsministerium wird dem aktuell bei weitem nicht gerecht.

Nicht nur aus dem Recht, auch aus der Wirtschaft ist klar zu vernehmen, dass in Sachen Nachhaltigkeit von der europäischen und deutschen Politik vor allem Kontinuität und Planungssicherheit erwartet wird.

Die europäische Politik hat das zumindest in Teilen verstanden, mit der Wettbewerbskommisarin und Klimabeauftragten der EU Teresa Ribera:

Our businesses need stability.
I don’t think it is going to be appealing for anyone willing to invest their money if one day we say ‘yes,’ the other day we say ‘no,’ that we change the time frames or parameters … That doesn’t work for anyone.

HINWEIS:
Andererseits hat die EBA (European Banking Authority) eben einen „no-action letter“ veröffentlicht, und zwar wegen der rechtlichen und operativen Unsicherheiten bei dem ESG Disclosure Framework, die sich aus dem Omnibus-Paket der EU-Kommission zum Nachhaltigkeits-Reporting ergeben.

Selbst in der fossilen Industrie wird das nicht anders gesehen, mit Exxon Mobil Chair and CEO Darren Woods:

One of the challenges with this polarized political environment we find ourselves in is the impact of policy switching back and forth as political cycles occur and elections happen and administrations change. That’s not good for the economy.

Aber kommen wir zurück zur deutschen Bau- und Immobilienbranche.

Bereits am “Runden Tisch Neue Impulse beim nachhaltigen Klimaschutz im Gebäudebereich”, der vom Deutschen Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. für das Bundesumweltministerium und mit fachlicher Begleitung durch das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) durchgeführt wurde, hatte sich die zentrale Erkenntnis durchgesetzt:

Gerade Investierende, wie die Wohnungswirtschaft, private Eigentümer:innen und die Energiewirtschaft brauchen verlässliche Leitplanken, um ihre Investitionen über einen längeren Zeitraum zu planen. Zu viele Änderungen bei Vorgaben, Förderkonditionen etc. innerhalb kurzer Zeit verhindern langfristige Investitionen und damit ein koordiniertes Portfoliomanagement. Dies ist auch für den dringend notwendigen Ausbau der Kapazitäten und Qualitäten der Bauwirtschaft notwendig.

Hinweis: Der Autor war als Referent am Runden Tisch Neue Impulse beim nachhaltigen Klimaschutz im Gebäudebereich beteiligt.

Formuliert war dies 2021 für die damals neue Regierung. Es kann ohne Weiteres auch an die aktuelle Regierung adressiert werden, nach deren ersten 100 Tage nochmals dringender.

© Copyright by Dr. Elmar Bickert