Viele Anwälte scheuen es. Aber als Immobilienrechtler braucht man auch Nahkampferfahrung im Zwangsvollstreckungsrecht.

Vor allem dann, wenn Vermietende gegenüber Gewerbemietenden ihre ganz eigene Value-Add-Strategie verfolgen, gerne mal nach einem erfolgten Ankauf: Neue Mietvertragskonditionen erzwingen, die weder der Markt noch das Objekt hergeben, indem man mit Räumung droht.

Schmutzig wird es, wenn zu diesem Zweck notarielle Vollstreckungstitel eingesetzt und Gerichtsvollzieher instrumentalisiert werden.

Ich durfte letzte Woche mal wieder in den Nahkampf ziehen – und meine gewerbetreibende Mandantin, ihre Mitarbeiter und Kunden konnten sich über einen vollständigen Sieg freuen.

Siehe auch schon:

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