Steuert die Wohnungswirtschaft 2026 auf einen Kipppunkt zu? Kann sein, wenn sich Dinge aus 2025 fortsetzen. Vor allem läuft sie Gefahr, sich gerade auch angesichts der aufkommenden Regulierungsvorstellungen argumentatorisch selbst zu schwächen.
Eben noch diskutierten wir darüber, wie man die Sanierungsrate im Gebäudesektor erhöhen kann, um die Klimaziele zu erreichen. Heute ist man gegen Klimaschutz, weil dies eine Erhöhung der Sanierungsrate erfordern würde. Verkehrte Welt.
Ein Kipppunkt (oder Tipping Point) ist ein kritischer Schwellenwert in einem System, dessen Überschreitung zu plötzlichen, oft unumkehrbaren und sich selbst verstärkenden Veränderungen führt, die das System aus seinem Gleichgewicht bringen.
Deutlich wurde das beim Hamburger Klimaentscheid. Erschreckend aggressiv offenbarten dort einige, dass nicht nur im Weißen Haus zornige Typen mit „Wrecking Balls“ hantieren. Demokratische Entscheidungen werden nur akzeptiert, wenn sie in die eigene Agenda passen, ebenso Gerichtsentscheidungen. Die Klimaentscheidung des BVerfG? Nicht existent. Die Geltung des Rechts? Wird selektiv und beliebig anerkannt. Irre Welt.

Sogar aus der Wohnungswirtschaft heraus kommen wütende Attacken. War bislang anerkannt, dass eine Modernisierung des Wohnungsbestandes eine Verbesserung der Wohnverhältnisse, eine Erhöhung von Gebrauchs-, Wohn- und Immobilienwert und Einspareffekte erzielen und im Gegenzug eine Mieterhöhung rechtfertigen kann, nun das Gegenteil: Man lehnt Modernisierungen ab, weil sie zu Mieterhöhungen führen – als Vermieter. Verrückte Welt.
Einen Tiefpunkt erreichte die Diskussion, als einige forderten, Billigbau solle das neue Normal, niedere Bau- und Wohnstandsards ein neues gesetzliches Leitbild werden. Selbst der geplante Gebäudetyp E sei zu komplex und daher „juristisch falsch“.
In der Begründung wagt der Vorschlag dann im intellektuellen Tiefflug gleich den Vorwärts-Looping ins Unterirdische: Alles andere sei rechtlich komplex. Recht ist komplex, komplex ist schlecht, was Kevin nicht versteht, ist falsch und muss weg. So das Niveau. Wie ein schlimmes Kind, das den Grundwortschatz nicht schafft, sich aber sowohl dem Lernen als auch dem Förderbedarf verweigert, statt dessen lauthals einen geringeren Grundwortschaft fordert, für alle, damit das Bildungsniveau insgesamt auf das eigene niedere Niveau gesenkt wird. Rückschritt als normatives Imperativ. Missglückte Welt.
Die Lautsprecher für niederes Niveau mögen bald raus sein aus ihren Ämtern. Die Folgen ihrer Zerstörung aber würden bleiben, in der billig bebauten Umwelt und einem verunstalteten und verunsicherten Recht – über Jahrzehnte und zu Lasten der zukünftigen Generationen. Der Schaden für die Immobilienwirtschaft wäre enorm. Denn dieser Wrecking Ball hat ordentlich Backfire, er zerstört das Standing der Wohnungswirtschaft vor allem auch bei den Gerichten und in den Bauprojekten.
- Spätestens in den Wohnungsbauprojekten werden die Bauherren der Wohnungswirtschaft, wenn Pfusch am Bau das neue Normal ist und der frivole Bieter mit seinen horrenden Nachtragsforderungen der neue Standard sein sollten, merken, dass man sie vor den fahrenden Zug der Bauwirtschaft geworfen hat und dass die Mietenden keinesfall verpflichtet sind, dies mitzutragen oder auszubaden. Danke Kevin!
- Wer die Geltung des Rechts in Frage stellt und BVerfG-Entscheidungen nur selektiv gelten lassen will, bekommt ernsthafte Probleme, wenn er sich demnächst hilfesuchend an das BVerfG wenden möchte, um sich über Verfasungsverstöße durch Mietregulierung zu beschweren.
- Wer die Klimaentscheidung des BVerfG ablehnt, lehnt eine Schutzpflicht des Staates hinsichtlich der Eigentumsgefahren des Klimawandels für Immobilien ab. Wie will man glaubhaft argumemntieren, dass einem der Eigentumsschutz gegen Umweltweinwirkungen egal ist, man für den Eigentumsschutz gegen staatliche Regulierungseinwirkungen aber Art. 14 Abs. 1 GG zum Durchbruch verhelfen möchte?
Dabei ist es doch die Immobilienwirtschaft, die schon wegen der Grundeigenschaft der Immobilie langfristig denken muss und sich zu einem nachhaltigen Fortschrittsoptimismus bekennen muss, der die Themen nicht gegeneinander ausspielt, sondern eine zukunftsfähige Wachstumsagenda definiert. Zum Beispiel mit Klimaschutz und einer Sanierungswelle im Wohnungsbestand.
© Copyright by Dr. Elmar Bickert
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