Vereinfacht gesagt verdient ein Makler sein Geld mit dem Rechtsgeschäft anderer Personen. Aus einem aktuellen BGH-Urteil erfahren wir nun, dass ein Makler dies unter Verzicht auf das maklereigene Produkt versuchte: Das Exposé. Statt dessen übergab er dem Interessenten schlicht das Exposé eines anderen Maklers. Kann der Makler also mit dem Rechtsgeschäft anderer Personen unter Verwendung…