Haftungsmanagement bei Immobilientransaktionen, Immobilienvertrieb und Beratungsfehlern: Wenn Nichtwissen nicht vor Haftung schützt

Gerne unterschätzt: Das Haftungspotential und die Haftungsrisiken aus einem zwischen Käufer und Verkäufer neben einem Immobilienkaufvertrag abgeschlossenen Beratungsvertrag (ausführlich hier). Besonders haftungsrelevant ist dabei der Grundsatz, dass ein solcher Beratungsvertrag auch durch den Makler oder sonstigen Vermittler bewirkt werden kann, aufgrund stillschweigender Bevollmächtigung des Verkäufers. Der BGH (Urt. v. 22.04.2016 - V ZR 256/14) hat diese Haftungsfigur…