Haftungsmanagement bei Immobilientransaktionen, Immobilienvertrieb und Beratungsfehlern: Wenn Nichtwissen nicht vor Haftung schützt

Gerne unterschätzt: Das Haftungspotential und die Haftungsrisiken aus einem zwischen Käufer und Verkäufer neben einem Immobilienkaufvertrag abgeschlossenen Beratungsvertrag (ausführlich hier). Besonders haftungsrelevant ist dabei der Grundsatz, dass ein solcher Beratungsvertrag auch durch den Makler oder sonstigen Vermittler bewirkt werden kann, aufgrund stillschweigender Bevollmächtigung des Verkäufers. Der BGH (Urt. v. 22.04.2016 - V ZR 256/14) hat diese Haftungsfigur…

Das andere Bestellerprinzip bei Immobilienvertrieb und Maklerauftrag: Haftungsrisiken für Immobilienverkäufer

In Sachen Maklergeschäft wird derzeit vor allem über das neue sog. Bestellerprinzip diskutiert: "Wer bestellt, der bezahlt." Gilt aber auch der Grundsatz: "Wer bestellt, der haftet"? Beauftragt ein Immobilieneigentümer einen Makler oder sonst einen Vermittler mit der Vermarktung, der Vermittlung bzw. dem Vertrieb von Immobilien, so können sich besondere Haftungsrisiken ergeben, die unter dem Gesichtspunkt…

BGH: Zur Unwirksamkeit umfassender Haftungsausschlussklauseln

Über einen Mercedes Benz ML 55 AMG kann man in Sachen Nachhaltigkeit sicherlich geteilter Ansicht sein. Für den Käufer eines gebrauchten Fahrzeugs dieses Typs erwies sich der Kauf jedenfalls in qualitativer Hinsicht als wenig nachhaltig. Schon mit einem Kilometerstand von 59.000 km kam es zu einem Motorschaden. Als er den Kauf rückabwickeln wollte, scheiterte er zunächst an umfassenden Freizeichnungsklauseln des Verkäufers…