Fortsetzung von Teil 1/3: Pläne, Programme und Strategien zu Klimaschutz und Effizienz


Neuerungen in der bestehenden KfW-Förderung

Die KfW-Förderung teilt sich weiterhin auf in die Förderung von

  • Wohngebäuden und
  • Nichtwohngebäuden

und dabei in die Förderinstrumente

  • Darlehen (zinsvergünstigter Kredit)
  • Zuschüsse / Investitionszuschüsse (direkte Auszahlung ohne Rückzahlungspflicht) und
  • Darlehen (zinsvergünstigter Kredit) mit Tilgungszuschuss (reduzierte Kreditschuld und verkürzte Kreditlaufzeit)

wobei weiterhin unterschieden wird nach

  • KfW-Effizienzhaus und
  • Einzelmaßnahme.

KfW-Effizienzhaus
Bei einem Neubau und einer Komplettsanierung kann ein Standard „KfW-Effizienzhaus“ erreicht werden, der sich in unterschiedliche Stufen aufteilt, wobei eine geringere Kennzahl für einen geringeren Energiebedarf und damit für eine höhere Förderung steht, Bsp. Wohngebäude:
(1.) Neubau: KfW-Effizienzhaus 55, 40 und 40 Plus;
(2.) Sanierung: KfW-Effizienzhaus 55, 70, 85, 100 und 115;
(3.) Denkmal: KfW-Effizienzhaus Denkmal.

BEISPIEL KfW Energieeffizient Sanieren – Kredit (151):

Staffelung der Förderung nach KfW-Effizienzhaus-Standard am Beispiel KfW-Kredit 151, Auszug KfW

Die KfW hat zum 01.01. bzw. 24.01.2020 nun wesentliche Änderungen in ihrem bestehenden Förderprogramm in Kraft gesetzt:

  • Tilgungszuschüsse und maximale Kreditbeträge haben sich erhöht.
  • Auch Investitionszuschüsse und maximal förderfähige Kosten haben sich erhöht.
  • Die Förderung für einige Heizungsarten ist entfallen, je nach Programm etwa
    • Öl-Brennwert-Heizungen, Gas-Brennwert-Heizungen
    • Kombinierte Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien und Öl (Hybridsysteme)
    • KWK- und BHKW-Anlagen auf Grundlage von Öl
    • Nieder­temperatur-Kessel auf Basis von Öl oder Gas
  • Das Heizungs- und Lüftungspaket ist entfallen.
  • Seit dem 01.01.2020 wird die Heizungsförderung für Einzelmaß­nahmen nahezu komplett vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr­kontrolle) übernommen (siehe dazu noch nachfolgend). Nah- und Fern­wärme sowie die Optimierung der Heizungs­anlage werden aber weiterhin von der KfW gefördert.

HINWEIS: Auch wenn Kosten nicht förderfähiger Wärme­erzeuger bei den förderfähigen Kosten nicht mehr berücksichtigt werden können, kann ein nicht förderfähiger Wärme­erzeuger je nach Programm bei der energetischen Berechnung zum KfW-Effizienzhaus weiterhin berücksichtigt werden.


KfW-Übersicht:

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Wohngebäude

Energieeffizient Sanieren – Kredit (151/152): Wohngebäude energetisch sanieren; Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus; Teilsanierung mit Einzelmaßnahmen.

Energieeffizient Bauen – Kredit (153): KfW-Effizienzhaus bauen oder kaufen; Eigentumswohnung mit diesen Standards kaufen.

Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167): Heizungsanlagen auf erneuerbare Energien umstellen; Kombination mit BAFA-Zuschuss.

Energieeffzient Sanieren – Investitionszuschuss (430): Wohngebäude energetisch sanieren; Komplettsanierung zum KfW-Effizienzhaus; Teilsanierung mit Einzelmaßnahmen.

Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (431): Planung und professionelle Baubegleitung während der energetischen Sanierungsmaßnahmen oder des Neubaus eines KfW-Effizienzhauses.

Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle (433): Einbau von stationären Brennstofzellensystemen.


KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren: Energieeffizienz im Unternehmen / Nichtwohngebäude

Das KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren dient der Finanzierung des Neubaus, des Ersterwerbs und der Sanierung von gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden einschließlich der Umsetzung von Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im Rahmen des „CO2-Gebäudesanierungsprogramms“ des Bundes. Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden 
  • Unternehmer oder Freiberufler
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für einen Dritten an gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden erbringen.

HINWEIS: Ausgeschlossen von der Förderung sind u.a. die Vermietung und Verpachtung zur wohnwirtschaftlichen, gemeinnützigen oder kommunalen Nutzung sowie zur Nutzung in der landwirtschaftlichen Primärproduktion.

Förderfähig sind ausschließlich gewerblich genutzte Nichtwohngebäude, die nach Fertigstellung beziehungsweise Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich der aktuell gültigen EnEV fallen. Nicht gefördert werden Ferienhäuser und -wohnungen sowie Appartements.

Der Kreditbetrag beträgt maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben.
Die Kreditobergrenze kann jedoch überschritten werden, sofern das Vorhaben eine besondere Förderungswürdigkeit besitzt. Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Kosten finanziert. Der Zinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird am Tag der Zusage festgesetzt.

Mit Nachweis des erreichten KfW-Effizienzgebäude-Standards gemäß Zusage beziehungsweise der Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bei Einzelmaßnahmen wird grundsätzlich ein Tilgungszuschuss gewährt. Für das KfW-Effizienzgebäude 70 im Neubau sowie in den beihilfefreien Varianten werden keine Tilgungszuschüsse gewährt.

Die Höhe des Tilgungszuschusses ergibt sich aus einem Prozentsatz des Zusagebetrages und einem Höchstbetrag pro Quadratmeter Nettogrundfläche (unter den Anwendungsbereich der EnEV fallende Flächen, berechnet gemäß DIN 277):

KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren: Nichtwohngebäude, Auszug KfW

Neubau (Kredit KfW 276): Die Errichtung oder der Ersterwerb energieeffizienter gewerblich genutzter Nichtwohngebäude, der Ausbau bislang nicht unter den Anwendungsbereich der EnEV fallender Nichtwohngebäude sowie die Erweiterung bestehender gewerblich genutzter Nichtwohngebäude um mehr als 50 Quadratmeter Nettogrundfläche, die das energetische Niveau eines KfW-Effizienzgebäudes für Neubauten erreichen.

Sanierung zum Effizienzgebäude (Kredit KfW 277): Die energetische Sanierung von gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden, die das energetischeNiveau eines KfW-Effizienzgebäudes für Bestandsgebäude erreichen. Bei denkmalgeschützten, bislang nicht unter den Anwendungsbereich der EnEV fallenden Nichtwohngebäuden ist der Ausbau auch als Sanierung zum Effizienzgebäude förderfähig

Sanierung mit Einzelmaßnahmen (Kredit KfW 278): Die Umsetzung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und/oder der technischen Gebäudeausrüstung zur Verbesserung der Energieeffizienz an bestehenden gewerblich genutzten Nichtwohngebäuden.


HINWEIS: Förderfähig sind auch alle sonstigen Maßnahmen, die zur Vorbereitung, Realisierung und Inbetriebnahme der im Programm geförderten Maßnahmen erforderlich sind.


Weiter zu den neuen Förderprogrammen von KfW und BAFA: