Am 24. Januar 2020 haben das BMWi und die KfW bekanntgegeben, die Klimabeschlüsse der Bundesregierung zur Förderung des energieeffizienten Bauens und Sanierens umgesetzt zu haben. Anlass genug, einen Überblick zu geben.
Ausgangslage: Klimaschutzplan 2050 & Klimaschutzprogramm 2030
Der Klimaschutzplan 2050 stellt auf die Fortentwicklung eines Instrumentenmix ab, der sich zusammensetzt aus
- geeigneten marktwirtschaftlichen Rahmenbedingungen,
- Förderprogrammen,
- Ordnungsrecht,
- informatorischen Maßnahmen und
- Qualifizierung, Aus- und Weiterbildung.
Im Mittelpunkt steht dabei eine Balance zwischen Maßnahmen
- zur Steigerung der Energieeffizienz und
- zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien.
Nach dem Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 besteht eine zentrale Maßnahme im Gebäudesektor in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einschließlich Investitionszuschüssen sowie einer Austauschprämie für Ölheizungen.
Die zentralen Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor sind die Steigerung der Energieeffizienz, der Ausbau des Einsatzes erneuerbarer Energien und die Sektorkopplung für Beheizung, Warmwasser, Kühlung und Beleuchtung.
Klimaschutzprogramm 2030, S. 39
EXKURS: DAS KLIMASCHUTZPROGRAMM
Die Klimaschutzprogramme sind in § 9 des neuen Klimaschutzgesetzes (KSG) geregelt.
Demnach beschließt die Bundesregierung mindestens nach jeder Fortschreibung des Klimaschutzplans ein Klimaschutzprogramm.
In jedem Klimaschutzprogramm legt die Bundesregierung unter Berücksichtigung des jeweils aktuellen Klimaschutz-Projektionsberichts fest, welche Maßnahmen sie zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele in den einzelnen Sektoren ergreifen wird.
Darüber hinaus wird bei Zielverfehlungen eine Aktualisierung des bestehenden Klimaschutzprogramms vorgenommen.
Das Klimaschutzprogramm wird spätestens im Kalenderjahr nach der Fortschreibung des Klimaschutzplans beschlossen. Für jedes Klimaschutzprogramm bezieht die Bundesregierung in einem öffentlichen Konsultationsverfahren Länder, Kommunen, Wirtschaftsverbände und zivilgesellschaftliche Verbände sowie die Wissenschaftsplattform Klimaschutz und wissenschaftliche Begleitgremien der Bundesregierung ein.
Der Ausbau und die Optimierung der Förderung enthält nach dem Klimaschutzprogramm 2030 die folgenden Kernelemente:
- Mit der neu konzipierten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sollen die bestehenden investiven Förderprogramme im Gebäudebereich zu einem einzigen, umfassenden und modernisierten Förderangebot gebündelt und inhaltlich optimiert werden.
- Die Mittelausstattung des Programms soll erhöht werden.
- Für umfassende Sanierungen zu einer Effizienzhausstufe im Bereich Wohngebäude sollen die Fördersätze erhöht werden.
- Im Rahmen der BEG einschließlich der KfW-Förderung sollen die Investitionen weiterer Adressaten durch Zuschüsse gefördert werden können (z. B. steuerbefreite Wohnungsgenossenschaften; Wohnungs- unternehmen mit hohen Verlustvorträgen; Personen ohne oder mit nur geringer veranlagter Steuerschuld wie z. B. Rentner; Vermieter; Eigentümer eigenbetrieblich genutzter Gebäude).
- Einführung einer Austauschprämie für den Austausch von Ölheizungen: Um die Austauschrate von Ölheizungen zu erhöhen, soll eine „Austauschprämie“ für ein neues, effizienteres Heizsystem in die BEG integriert werden. Ziel des neuen Förderkonzepts ist es, für alle derzeit mit Heizöl betriebenen Heizungen einen attraktiven Anreiz zur Umstellung auf erneuerbare Wärme, der, wo dies nicht möglich ist, auf effiziente hybride Gasheizungen, die anteilig EE einbinden, zu geben.
- Die Bundesregierung soll zudem eine gesetzliche Regelung vorlegen, wonach in Gebäuden, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist, der Einbau von Ölheizungen ab 2026 nicht mehr gestattet ist.
- Stärkere Prämierung von Erneuerbaren Energien durch spezielle „Effizienzhaus EE“-Boni.
- Weitgehende Angleichung der systemischen Förderung von Wohn- und Nichtwohngebäuden (NWG).
- Parallele Kredit- und Zuschussförderung über alle Bereiche.
- Stärkere Prämierung der Nutzung Erneuerbarer Energien im Bereich derEinzelmaßnahmen.
- Verbesserte Berücksichtigung von Contracting Modellen in der Förderung.
- Verstärkte Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung.
- Verstärkte Förderung von Nachhaltigkeitsaspekten.
- Verbesserung der Schnittstellen zur Energieberatung.
Für alle Zielgruppen (Private, WEGs, Wohnungswirtschaft, kommunale und soziale Einrichtungen, Unternehmen) führt die Bündelung und Optimierung der Förderprogramme zu einem attraktiveren Angebot, sodass mit einer Ausweitung der Förderung auf quantitativer Ebene (Antragszahlen, Fördervolumen und angereiztes Investitionsvolumen, erzielte CO2-Einsparungen, etc.) zu rechnen ist.
Klimaschutzprogramm 2030, S. 42
Effizienzstrategie 2050: Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE 2.0)
Die aktuelle Effizienzstrategie 2050 der Bundesregierung stellt mit ihrem neuen Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE 2.0) zum Gebäudesektor ebenfalls auf die vorgenannten Maßnahmen ab.
Sie verweist zudem auf die Förderstrategie Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien, eine Neuordnung der Förderprogramm, die auf Grundlage der nachstehenden Abbildung bis 2021 umgesetzt werden soll.

Effizienzmaßnahmen sollen demnach einen neuen Programmzuschnitt erhalten und vier Förderschwerpunkten zugeordnet werden:
- Energieberatung,
- energieeffiziente Gebäude,
- Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe sowie
- Wärmeinfrastruktur.
Dazu kommt eines Staffelung der Förderungen von dem „leichten Einstieg“ in Energiesparmaßnahmen (u. a. niederschwellige Beratung und Einzelmaßnahmen) bis hin zu ganzheitlichen, umfassenden Effizienzmaßnahmen mit höherer Förderung.
Beim mittlerweile gebündelten Industrieförderprogramm soll bewusst ein technologieoffener und branchenübergreifender Ansatz gewählt werden, wobei die Förderung wahlweise als direkter Zuschuss oder als Tilgungszuschuss erfolgt, damit die unterschiedlichen Finanzierungsbedürfnisse von Unternehmen Berücksichtigung finden.
Mit der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll die Förderlandschaft im Gebäudebereich neu geordnet und die Förderung von Effizienz und erneuerbaren Energien unter einem Dach zusammengefasst werden. Dazu sollen die bislang bestehenden investiven Förderprogramme im Gebäudebereich
- CO2-Gebäudesanierungsprogramm,
- Marktanreizprogramm (MAP),
- Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und
- Heizungsoptimierung (HZO)]
zu einem einzigen, umfassenden und modernisierten Förderangebot gebündelt, weiterentwickelt und inhaltlich vereinfacht sowie optimiert werden.
Wesentliche Eckpunkte der BEG sind nach der Effizienzstrategie 2050
- die stärkere Prämierung von erneuerbaren Energien durch spezielle „Effizienzhaus EE“-Boni,
- eine weitgehende Angleichung der systemischen Förderung von Wohn- und Nichtwohngebäuden (NWG),
- ambitioniertere Effizienzhausniveaus in der Sanierung und im NWG-Bereich (z. B. Effizienzgebäude 40),
- perspektivisch eine parallele Kredit- und Zuschussförderung über alle Bereiche,
- eine verstärkte Förderung von Digitalisierungsmaßnahmen zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung sowie von Nachhaltigkeitsaspekten und
- die Verbesserung der Schnittstellen zur Energieberatung.
Der Gebäudebereich hat für die Ziele des Energiekonzepts eine Schlüsselfunktion: Auf ihn entfallen (gemäß Nachfrageprinzip) rund 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und rund 14 Prozent (nur direkte Emissionen) bzw. rund 25 Prozent der Treibhausgasemissionen (inkl. Strom- und Fern- wärme in Gebäuden). Gleichzeitig besteht das Potenzial, dass der Energieverbrauch deutlich reduziert und erneuerbare Energien für die Erzeugung von Wärme und Kälte effizient genutzt werden können. Durch eine angemessene Kombination aus beidem lassen sich Lösungen mit Blick auf 2030 und 2050 grundsätzlich realisieren. Wichtig ist dabei sicher- zustellen, dass diese machbar, bezahlbar, wirtschaftlich, nachhaltig und – nicht zuletzt – zuverlässig, langlebig und nutzerfreundlich sind. Auch die sozialen Auswirkungen sind zu berücksichtigen.
Effizienzstrategie 2050 der Bundesregierung, S. 14
© Copyright by Dr. Elmar Bickert
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