Neues aus Sunnylands.

Und damit nicht aus Deutschland. Denn zu Deutschland schreibt Michel Friedman in seinem ebenso betitelten Buch mit klarer Leseempfehlung: „Schlaraffenland ist abgebrannt. Die Watte ist weg, wir müssen improvisieren. Eigentlich sofort.“ Zögernd und zaudernd entdecken wir demnach, dass wir weit hinter der Zeit sind und mit strukturellen Defiziten in den wichtigen Politikfeldern Mühe haben werden aufzuholen.

Ein höheres Innovations-, Investitions- und Förderungsniveau u.a. für Wohnungsbau, Transformations- und Zukunftstechnologien, Heizungstausch, Elektroautos, PV und Batteriespeicher braucht es allein deshalb, weil in den USA und Fernost gewaltige Summen in Zukunftstechnologien investiert werden. Chinas 14th Five-Year Plan und der US Inflation Reduction Act setzen die Pace und Europa antwortet mit dem European Green Deal und dem European Sovereignty Fund.

Wer Fortschritt will, muss Aufbruch wagen. Gewissheiten und Instrumente von gestern sind keine ausreichenden Antworten für die Zukunft.“ Das forderten kürzlich Wissenschaftler von der Bundesregierung. Das liegt auf der Linie der Klimaschutzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts (KSG-Entscheidung), wonach grundlegend für die Schaffung von Anreizen für die Entwicklung klimaneutraler Alternativen ist, dass der Gesetzgeber einer möglichst frühzeitigen Einleitung der erforderlichen Entwicklungs- und Umsetzungsprozesse Orientierung bietet und ein hinreichendes Maß an Entwicklungsdruck und Planungssicherheit vermittelt.

Über einen „Deutschland-Pakt“ wollte der Bundeskanzler mit Mitteln des Klima- und Transformationsfonds Investitionen in klimaneutrale Produktion und die Versorgung Deutschlands und Europas mit strategisch wichtigen Technologien und Rohstoffen sicherstellen. Auch der Finanzminister hatte ausweislich seines Entwurfes eines Zukunftsfinanzierungsgesetzes den Investitionsbedarf anerkannt: Das Land benötige Investitionen in nahezu beispiellosem Umfang. Nur so könne unter den sich verändernden Bedingungen der Wohlstand gesichert werden und könnten gleichzeitig Gesellschaft und Wirtschaft zügig auf Digitalisierung und Klimaschutz eingestellt werden. Und mit dem Wachstumschancengesetz wollte die Bundesregierung die Wachstumschancen für die Wirtschaft erhöhen, Investitionen und Innovation in neue Technologien ermöglichen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland stärken.

Mit dem Wachstumschancengesetz sollte auch die Bau- und Wohnungswirtschaft adressiert werden. Eine degressive Abschreibung sollte die schnellere Refinanzierung fördern und Investitionsanreize schaffen, die zu einer nötigen Stabilisierung der Bauwirtschaft beitragen könne. Aufgrund des akuten Wohnraummangels sowie der anhaltenden wirtschaftlichen Belastungen durch hohe Baukosten sollte zur Förderung des Wohnungsbaus und zur Unterstützung der Bauwirtschaft die Inanspruchnahme einer geometrisch-degressiven Abschreibung für Gebäude mit fallenden Jahresbeträgen befristet ermöglicht werden.

Darüber hinaus hatte die Bundesbauministerin angekündigt, ein Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Bau- und Immobilienbranche zu beraten und zu erarbeiten, das der Bau- und Immobilienbranche weitere Wachstumsimpulse geben soll. Das alles vor dem Hintergrund der Erkenntnis, dass angesichts der Wohnungsbaukrise Baupolitik immer drängender Gesellschafts- und Sozialpolitik wird. Schon vor gut einem Jahr hatten 17 Spitzenverbände und Kammern der Bau-, Planungs- und Immobilienwirtschaft auf eine dramatische Lage im Wohnungsbau hingewiesen und ihre Forderungen an Bundesregierung, Bundestag und die Verantwortlichen in den Ländern formuliert. Das Bündnis forderte insbesondere eine gesicherte Förderkulisse, ohne die bezahlbarer Wohnraum und die Sanierung des Gebäudebestands unmöglich sei.

All dies hatte das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss des Zweiten Senats vom 22. November 2022 – 2 BvF 1/22 noch geschützt, indem es den Eilantrag von CDU/CSU-Bundestagsabgeordneten gegen die Übertragung einer Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro auf den „Energie- und Klimafonds“ zurückgewiesen hatte (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 22. November 2022 – 2 BvF 1/22 ). Es hatte die Entscheidung des Eilrechtsschutzes im Wege einer Folgenabwägung getroffen: Die wirtschaftlichen Folgen einer Stattgabe des Antrages hätten nach der Ansicht des Gerichts Bürger und Unternehmen unmittelbar getroffen. Das betraf nicht nur die Dekarbonisierung der Industrie und die CO2-Minderungsziele, sondern auch ganz konkret die Energiekosten und vor allem auch gravierende Folgen für die Bauwirtschaft und für Immobilieneigentümer. Die Bundesregierung hatte geplant, insbesondere Planungssicherheit für private Investitionen zu gewährleisten, die von der rechtssicheren Verfügbarkeit öffentlicher Fördergelder abhingen. Diese Rechtssicherheit würde bei einer Stattgabe wegfallen, mit der Folge des Ausbleibens privater Investitionen.

Und nun das. Die Krise im Wohnungsbau verschärft sich. Und das Bundesverfassungsgericht realisiert am 15.11.2023 die Folgen, die es zuvor noch als zu einschneidend vermieden hatte. Auf Betreiben von Bundestagsabgeordneten der CDU/CSU hat es den Klima- und Transformationsfonds (KTF) gekippt und damit schon eingeplante Milliarden auch für die Bau- und Immobilienbranche pulverisiert, im Wesentlichen wegen der Grundsätze der Jährlichkeit, Jährigkeit und Fälligkeit im Staatsschuldenrecht und dem Gebot der Vorherigkeit (KTF-Entscheidung). Finanzverfassungsrechtlich sicherlich vertretbar, der Wirtschaft und den Bürgern aber kaum vermittelbar.

Die Bundesregierung berief sich auf die Förderung von Klimaschutz, Transformation und Digitalisierung: Eine verlässliche staatliche Finanzierung und eine Förderung privatwirtschaftlicher Ausgaben für bedeutende Zukunfts- und Transformationsaufgaben in den Bereichen Klimaschutz und Digitalisierung seien unter den besonderen Bedingungen der Pandemiebewältigung wesentliche Voraussetzungen, um die Folgen der Krise schnell zu überwinden, die Wettbewerbsfähigkeit der Volkswirtschaft zu sichern und damit das wirtschaftliche Wachstum anzuregen und nachhaltig zu stärken. Das Bundesverfassungsgericht (Zweiter Senat) meint, diese Begründung sei nicht ausreichend tragfähig. Dasbei hatte das Bundesverfassungsgericht in seiner Klimaschutzentscheidung (Erster Senat) entschieden, dass

  • die Schonung künftiger Freiheit verlangt, den Übergang zu Klimaneutralität rechtzeitig einzuleiten,
  • in allen Lebensbereichen ‒ etwa Produktion, Dienstleistung, Infrastruktur, Verwaltung, Kultur und Konsum, letztlich bezüglich aller heute noch CO2-relevanten Vorgänge – Entwicklungen einsetzen müssen, die ermöglichen, dass von grundrechtlicher Freiheit auch später noch, dann auf der Grundlage CO2-freier Verhaltensalternativen, gehaltvoll Gebrauch gemacht werden kann,
  • diese Entwicklungen bald beginnen müssen, um künftige Freiheit nicht plötzlich, radikal und ersatzlos beschneiden zu müssen,
  • das Grundgesetz zwar nicht im Einzelnen vorgibt, was zu regeln ist, um Voraussetzungen und Anreize für die Entwicklung klimaneutraler Alternativen zu schaffen, dass grundlegend hierfür und damit für eine vorausschauende Schonung künftiger Freiheit allerdings ist, dass der Gesetzgeber einer möglichst frühzeitigen Einleitung der erforderlichen Entwicklungs- und Umsetzungsprozesse Orientierung bietet und diesen damit zugleich ein hinreichendes Maß an Entwicklungsdruck und Planungssicherheit vermittelt,
  • frühzeitigen, konkreten Reduktionsmaßnahmen eine Innovationswirkung zukommt, die national und international geeignet ist, auf den Märkten die erforderlichen Entwicklungen anzustoßen und zu etablieren,
  • der Staat durch sein eigenes Handeln auch internationales Vertrauen stärken soll, dass Klimaschutz, insbesondere eine Umsetzung vertraglich vereinbarter Klimaschutzziele, auch mit Blick auf grundrechtliche Freiheiten zu lebenswerten Bedingungen gelingen kann,
  • die praktische Lösung des globalen Klimaschutzproblems maßgeblich auf das wechselseitige Vertrauen in den Realisierungswillen der anderen angewiesen ist.

Der 2. Senat hat der Bundesregierung nun die Mittel aus der Hand geschlagen, dem nachzukommen. Und mit dem Verweis auf die internationalen Verflechtungen sind wir dann auch in: Sunnylands – Kalifornien. Die USA und China haben sich dort zu einer neuerlichen Zusammenarbeit verabredet, nach dem Sunnylands Statement on Enhancing Cooperation to Address the Climate Crisis vom 14.11.2023 auszugsweise wie folgt:

  • The United States and China remain committed to the effective implementation of the Paris Agreement and decisions thereunder, including the Glasgow Climate Pact and the Sharm el-Sheikh Implementation Plan.
  • The United States and China decide to operationalize the Working Group on Enhancing Climate Action in the 2020s, to engage in dialogue and cooperation to accelerate concrete climate actions in the 2020s. The Working Group will focus on the areas of cooperation that have been identified in the Joint Statement and the Joint Declaration, including on energy transition, methane, circular economy and resource efficiency, low-carbon and sustainable provinces/states & cities, and deforestation, as well as any agreed topics.
  • Both sides agree to restart the U.S.-China Energy Efficiency Forum to deepen policy exchanges on energy-saving and carbon-reducing solutions in key areas including industry, buildings, transportation, and equipment.
  • Recognizing the importance of developing circular economy and resource efficiency in addressing the climate crisis, relevant government agencies of the two countries intend to conduct a policy dialogue on these topics as soon as possible and support enterprises, universities, and research institutions of both sides to engage in discussions and collaborative projects.
  • The United States and China will support climate cooperation among states, provinces, and cities with regard to areas including, inter alia, the power, transportation, buildings, and waste sectors.

Nicht weniger als Vorreiter bei grünen Energien will auch Großbrittanien für Investoren werden und hat eben angekündigt, ein Milliardeninvestitionsprogramm aufzulegen insbesondere zur Förderung der E-Mobility und für Clean Energy.
„Our world-leading track record of decarbonisation makes us well placed to seize opportunities in the new global green economy.“
UK Advanced Manufacturing Plan (AMP), 26 November 2023

Bereits im September hatten die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer in der Brüsseler Erklärung der Länder zur Kenntnis genommen, „dass verschiedene Wirtschaftsmächte außerhalb Europas Subventionsprogramme u.a. für wichtige Industriezweige und für klimaneutrale Technologien aufgesetzt haben“, und ein entsprechend hohes Innovations- und Investitionsniveau auch hierzulande gefordert. Am 24.11.2023 trafen sich nun zur 142. Bauministerkonferenz die für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder. Aufgrund der KTF-Entscheidung des BVerfG war die Erwartungshaltung der Bau- und Immobilienwirtschaft groß. In einer gemeinsamen Erklärung zu den Auswirkungen der KTF-Entscheidung und zur Haushaltssperre des Bundes

  • stellt die Bauministerkonferenz fest, dass das Bauen von bezahlbaren Wohnungen mit Hilfe der Wohnraumförderung und die Unterstützung der Städte und Gemeinden bei dringenden städtebaulichen Erneuerungen mit der Städtebauförderung zentrale gesamtstaatliche Aufgaben sind,
  • begrüßt die Bauministerkonferenz die Zusage des Bundesbauministeriums, dass die Programmausstattung der sozialen Wohnungsbauförderung und der Städtebauförderung für 2023 gesichert werden soll,
  • fordert die Bauministerkonferenz die Bundesregierung auf, die Programmausstattung der Wohnraumförderung und der Städtebauförderung in 2024 zumindest in Höhe der Mittel von 2023 fortzusetzen,
  • sieht die Bauministerkonferenz das große Interesse aller im Bau- und Wohnungswesen Aktiven an zeitnaher Planungssicherheit und betont das Erfordernis einer Kontinuität der Programmausstattung für 2024 zu gewährleisten.

Bereits am “Runden Tisch Neue Impulse beim nachhaltigen Klimaschutz im Gebäudebereich”, der vom Deutschen Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. für das Bundesumweltministerium und mit fachlicher Begleitung durch das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) durchgeführt wurde, hatte sich die zentrale Erkenntnis durchgesetzt:
Gerade Investierende, wie die Wohnungswirtschaft, private Eigentümer:innen und die Energiewirtschaft brauchen verlässliche Leitplanken, um ihre Investitionen über einen längeren Zeitraum zu planen. Zu viele Änderungen bei Vorgaben, Förderkonditionen etc. innerhalb kurzer Zeit verhindern langfristige Investitionen und damit ein koordiniertes Portfoliomanagement. Dies ist auch für den dringend notwendigen Ausbau der Kapazitäten und Qualitäten der Bauwirtschaft notwendig.“
(Hinweis: Der Autor war als Referent am Runden Tisch Neue Impulse beim nachhaltigen Klimaschutz im Gebäudebereich beteiligt.)

Und die Wirtschaft reagiert.

  • Nach dem ZIA müssen die zentralen Akzente des Klima- und Transformationsfonds (KTF) gesichert werden. Und ein großvolumiges „KfW-Kreditprogramm Wohnen“ mit einem Zinssatz von höchstens zwei Prozent für Neubauten ab Standard EH 55 taugt aus Sicht des ZIA als eine Art „Win-win-win-Programm“. Und da der Bundesrat wegen des Wachstumschancengesetz den Vermittlungsausschuss angerufen hatte (währen dem Zukunftsfinanzierungsgesetz zugestimmt wurde), betont der ZIA außerdem, dass dieses in der aktuellen Fassung gute Signale enthält, die in Zeiten eines schwierigen wirtschaftlichen Umfelds Investoren zum Einstieg in Neubauprojekte motivieren könnten.
  • Der GdW betont, dass Wohnungsunternehmen nur mit langfristigen Investitionsplanungen sinnvoll handeln können und dass die aktuell riesige Unsicherheit bei der Finanzierung unausweichlich zu Attentismus und damit zu einem Wohnungsbau-Stopp führt. Planungssicherheit stehe beim Wohnungsbau an allererster Stelle, sonst bleibe er aus. Man sieht die dregressive AfA skeptisch und setzt auf eine zügige Zinsverbilligung. Auf lange Sicht, die für den Wohnungsbau so entscheidend sei, helfe angesichts der riesigen Herausforderungen von Wohnungsneubau und Klimazielen letztlich nur ein verlässliches und auskömmliches Fördersystem.
  • Die Bauindustrie setzt u.a. auf eine flächendeckenden Absenkung der Grunderwerbsteuer durch die Bundesländer und erwartet von der Bundesregierung schnellstmöglich ein Zinsverbilligungsprogramm. Nur wenn es gelinge, die Refinanzierungskosten der Investoren zu senken, sei auch mit einem Anspringen des Wohnungsbaumotors zu rechnen.

Fakt ist: Deutschland kann sich keine Abstriche bei Investitionen in seine Infrastruktur mehr leisten. Bereits heute sind die Etats auf Kante genäht, insgesamt sind zu wenig Mittel im System. Der schlechte Zustand unserer Straßen, Brücken und Schienen ist der schmerzliche Beweis. Wichtige Mittel für den Wohnungsbau können bis dato nicht aufgebracht werden. Ohne Investitionen steht die Stärke unseres Industriestandorts auf dem Spiel. Die Bundesregierung und der Bundestag müssen in den Haushaltsverhandlungen jetzt harte Entscheidungen treffen.

Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, am 15.11.2023 zur KTF-Entscheidung des BVerfG

Weitere Forderungen aus der Wirtschaft wurden im Anschluss an den „Pakt für Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung“ von Bund und Ländern von der Bauministerkonferenz bereits aufgegriffen:

  • Sie hat sich darauf verständigt, einen „Belastungsstopp bei Bauvorschriften“ einzuführen: Die kommenden fünf Jahr soll es weder in der Musterbauordnung noch bei den technischen Bauvorschriften Veränderungen geben, die das Bauen unnötig verteuern und erschweren. Erleichterungen sollen auch in diesem Zeitraum weiterhin möglich sein.

Die Wirtschaftlichkeit des Bauens, im Bestand und im Neubau, darf durch kostentreibende Faktoren nicht weiter in Mitleidenschaft gezogen werden.

Positionspapier der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Ministerinnen und
Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder, 24.11.2023

HINWEIS:
Verbände der Bauwirtschaft hatten allerdings schon gegen ein Normungs-Moratorium am Bau protestiert. Zwar bestehe großes konkretes Potenzial zur Kosteneinsparung durch die Anpassung und Reduzierung von Qualitäts- und Komfortstandards. Jedoch könnte die Erreichung wichtiger gesellschaftlicher Ziele durch eine derartige Maßnahme massiv behindert und teilweise unmöglich gemacht werden (nachhaltiges Bauen, Klimafolgenanpassung, Kreislaufwirtschaft, Ressourcenschutz, Digitalisierung).
„Auch für die Konkretisierung abstrakter Rechtsbegriffe von Klimaneutralität bis Datensouveränität sind Baunormen und die bauaufsichtliche Einführung unerlässliches Werkzeug für Effizienz, Digitalisierung und Kostenoptimierung.“
Es würde im Gegenteil dazu führen, dass politisch und unternehmerisch notwendige technische Weiterentwicklungen nicht umsetzbar werden. Das Ziel des einfachen und nachhaltigen Bauens würde dadurch nicht nur erheblich gefährdet, es könnte auf absehbare Zeit unerreichbar werden. Es besteht die Gefahr, dass Normen für nachhaltige Bauprodukte nicht mehr bauordnungsrechtlich relevant bzw. bauaufsichtlich akzeptiert würden. Betroffen wären bspw. Normen für Bauprodukte mit ambitionierten Dekarbonisierungspfaden (Beton und Zement, Stahl, Mauerwerk). Diese klimaschonenden Bauprodukte bekämen dann keinen bauordnungsrechtlichen Verwendbarkeitsnachweis, wodurch ihre Verwendung erschwert oder verhindert würde.
Verband Beratender Ingenieure VBI, Hauptverband der Bauindustrie, Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein, Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und weitere Verbänden der Baubranche, Verbändeschreiben vom 17.11.2023, KEIN NORMEN-MORATORIUM AM BAU

  • Die Bauministerkonferenz hat zudem einen neuen Vertrag mit dem Deutschen Institut für Normung (DIN) geschlossen, in welchem die Leitlinien für die künftige Erarbeitung von bauaufsichtlichen Normen durch das DIN insbesondere durch eine Trennung bauaufsichtlicher Mindestanforderungen von weitergehenden Anforderungen in den Normen konkretisiert werden.
  • Die Bauministerkonferenz fordert den Bund auf, die Mittel für die Städtebauförderung auf hohem Niveau zu verstetigen und jegliche Zweifel an einer dauerhaft verlässlichen Mittelausstattung zu beseitigen. Die Sanierung des Bestandes, die Aufwertung von Stadt- und Ortskernen, die Aktivierung von untergenutzten Flächen für Wohnen und Gewerbe und Maßnahmen zur Klimaanpassung auf kommunaler Ebene seien die Kernthemen unserer Zeit. Gerade auch im Hinblick auf die aktuelle Haushaltssituation des Bundes fordert die Bauministerkonferenz eine klare Priorisierung der sozialen Wohnraumförderung und der Städtebauförderung. Dadurch würden Bauinvestitionen direkt unterstützt und positive Signale für den gesamten Bausektor und den Wohnungsbau in Deutschland gesetzt. Nur so könne der Bau neuer Wohnungen in ausreichender Zahl sowie die Stabilisierung der Bauwirtschaft sichergestellt werden.
  • Die Bauministerkonferenz bittet die Bundesregierung, weitergehende steuerliche Anreize für Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, insbesondere auch für Bestandsmaßnahmen, zu entwickeln. Auch eine befristete Senkung der Mehrwertsteuersätze für Bauleistungen sei zu prüfen.
  • Umbauen und Weiterbauen im Bestand sollen bauordnungsrechtlich möglichst leichtfallen. Geplant ist eine Änderung der Musterbauordnung, um die Belange des Bauordnungsrechts und weiterer Rechtsbereiche der baulichen Sicherheit mit den Interessen am Um- und Ausbau des Bestands in Einklang zu bringen.
  • Für die Sanierung des Gebäudebestands in den Städten wird ein Quartiersansatz befürwortet: Erforderlich sei eine vollständige Bilanzierbarkeit der Maßnahmen in einem Quartier unter Einbeziehung der Erzeugung erneuerbarer Energien. Für eine CO2-Emissionsreduzierung komme der Umstellung der Wärme- und Brauchwassererzeugung auf Erneuerbare Energie eine wesentlichere Bedeutung zu als der für die Energieeffizienz bedeutsamen Sanierung der Gebäudehülle.

Zentral für die Zukunftssicherheit des Gebäudebestandes ist die Transformation zur Klimaneutralität.

Positionspapier der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Ministerinnen und
Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder, 24.11.2023
  • Zukünftig soll es darauf ankommen, den CO2-Verbrauch bei der Herstellung von Gebäuden und über ihren Lebenszyklus in den Fokus zu nehmen. Befürwortet wird daher ein einfaches anwenderfreundliches Bilanzierungssystem für THG-Emissionen, sodass zukünftig neben der Energie für den Betrieb auch die mit der Herstellung der Baustoffe verbunden THG-Emissionen berücksichtigt werden können.
  • Die Bauministerkonferenz bittet zudem die Bundesregierung zu prüfen, wie der ökologische Bonus des Bestands in geeigneter Weise wirtschaftlich so wirksam werden kann, dass zugleich ein Anreiz fü seine Pflege, Erhaltung und Weiterentwicklung gegeben wird.

Das gegenwärtige Paradigma der Gebäudeenergiepolitik setzt den im Bestand bereits gebundenen ökologischen Fußabdruck, einschließlich des dort gebundenen Kohlendioxids, nicht in angemessener Weise in Wert, um die typischen Kostenrisiken eines Sanierens, Ertüchtigens und Erweiterns im Bestand gegenüber dem Neubau hinreichend auszugleichen.

Positionspapier der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Ministerinnen und
Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder, 24.11.2023

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