Der Berliner Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Gaebler hat soeben angekündigt, dass das Wohnraumsicherungsgesetz kommen soll, im Entwurf nach der Sommerpause und ab September in der Fraktionsabstimmung. Was ist geplant?
- Vorgehen gegen unerlaubte Untervermietung: Geprüft wird die Normierung einer Pflicht des Hauptmieters zur Vorlage des Untermietvertrages an den Vermieter, damit dieser prüfen kann, ob der Hauptmieter eine unzulässige Untermiete verlangt.
- Instandhaltung: Verpflichtung von Vermietern zur Instandhaltung von Gebäuden („Schrottimmobilien“), behördlich durchzusetzen mit höheren Bußgeldern und einer schnelleren Verfügung von baulichen Maßnahmen durch Eingriffsverwaltung.
- Sozialquote: Geprüft wird die Vorgabe an private Vermieter, eine bestimmte Quote von Wohnungen als Sozialwohnung zu reservieren und anzubieten.
- Mindestwohnfläche für Mieter: Vermeidung von „Doppelstockbetten zu Höchstpreisen“, ohne in beengte Mietverhältnisse eingreifen zu wollen, ggf. mindestens 10qm für den Aufenthaltsraum.
- Kein Verbot von der Vermietung möblierten Wohnraums, aber ggf. Pflicht des Vermieters zur Ausweisung des Möblierungszuschlags.
Unklar ist, ob weniger oder gar mehr Themen Gegenstand des Wohnraumsicherungsgesetz werden, ob es weitere Regelungen im ebenfalls geplanten Vergesellschaftungsrahmengesetz geben wird und ob der Landesgesetzgeber hier überhaupt tätig werden darf. Wir dürfen an das Bundesverfassungsgericht zum Berliner Mietendeckel erinnern:
Die verfassungsrechtliche Kompetenzverteilung ist unverfügbar. Kompetenzen stehen nicht zur Disposition ihrer Träger. (…) Die Kompetenzverteilung des Grundgesetzes bildet einen zwingenden Rahmen für den Landes(verfassungs-) gesetzgeber, den dieser nicht unterlaufen darf.
Sollte es im Bundesrecht eine Öffnungsklausel geben, befürwortet der Senator keinen generellen Mietenstopp, aber eine Regulierung nach dem Vorbild der Koopertionsvereinbarung mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen:
- 2,9% Mieterhöhung jährlich im Durchschnitt über den gesamten Bestand.
- Leistbarkeitsversprechen in der Form, dass WBS-Berechtigte maximal 27% ihres Einkommens für die Miete zahlen sollen.
Unabghängig von einer Landesöffnungsklausel auf Bundesebene befürwortet der Senator eine Verschärfung der eben erst verlängerten Mietpreisbremse auf Bundesebene, etwa indem sie auch für Neubauten seit 2014 gelten soll, was aber wiederum massive Unwirksamkeitsbedenken begründet.
Was wirklich an Regulierung kommt und was davon überhaupt wirksam sein kann, das erfahren Sie hier im FNI.
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