Während Einbruch des Wohnungsneubaus und der Baugenehmigungen: BVerwG untersagt beschleunigtes Genehmigungsverfahren – aber OVG stärkt den Wohnungsbau

Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) hat ermittelt, dass die Baufertigstellungen auf 177.000 Wohnungen in 2024 zurückgehen könnten. Die Prognose für 2024 unterschreitet die am Bedarf ansetzende Zielmarke von 400.000 neuen Wohnungen der Bundesregierung im Koalitionsvertrag deutlich. Vor allem auch in Berlin hinterlassen stagnierende Einnahmen einerseits und dramatische Kostensteigerungen sowie stark steigende Zinsen tiefe Spuren bei den Wohnungsunternehmen. Dem stehen auch und vor allem in Berlin die Herausforderungen aus dem Bevölkerungswachstum, der steigenden Nachfrage nach Wohnungen, der Energie- und Wärmewende und dem demografischer Wandel gegenüber. "Schneller Bauen" ist eine Forderung. Aktuelle Rechtsprechung gibt dazu allerdings ein geteiltes Bild ab.

BGH zur Mietpreisbremse: Wann verjährt der Auskunftsanspruch des Mieters?

Gestern war Berlin zu Besuch in Karlsruhe. Und Berlin gab sich, wie es ist: Vielfältig. Das ist gut so. Nur dass wir von der Berliner Rechtsprechung sprechen, die beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe zur Überprüfung stand. Und da ist eine gewisse Einheitlichkeit dann doch manchmal wünschenswert. Die Zivilkammern 63, 65 und 67 des Landgerichts Berlin hatten unterschiedlich geurteilt zu einer wichtigen Frage des Wohnraummietrechts: Wann verjährt der Auskunftsanspruch des Mieters nach § 556g Abs. 3 BGB? Der BGH sorgt mit einem badischen Kehraus für Klarheit.

Grey Discounts in Real Estate, Stranded Assets & Zombie Buildings: Wertverluste bei Gebäuden mit schlechter ESG- und Energiebilanz – und überflüssige Büros als Betongold?

Erinnern wir uns an die RICS Nachhaltigkeitsstatistik aus dem Jahr 2017 und gleichen sie ab mit aktuellen Studien. Verlieren Gebäude mit schlechter ESG- und Energiebilanz an Wert, Marktgängigkeit und Zukunftsfähigkeit, entstehen im Büromarkt gar Zombie-Gebäude? Folgt eine "Flucht in die Qualität"? Oder eine Flucht in Mixed-Use-Immobilien bzw. Quartiere - mit oder ohne Build-to-/Manage-to-ESG-Ansatz?

Dienstbarkeiten zur Sicherung von Nutzungsrechten für Erneuerbare-Energien-Anlagen: Bald unbeschränkt übertragbar?

Das Bundesministerium der Justiz hat den Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen vorgelegt.

Recht in der Projektentwicklung: Wider der Blockade von Ideenreichtum und der starren Festlegung auf geografisch-mathematische Maßstäbe

Nach dem IBB Wohnungsmarktbericht 2022 ist ein Grund für den rückläufigen Wohnungsbau der zunehmende Mangel an einfach zu erschließenden Grundstücken, die in der Hauptstadt kaum noch auszumachen seien. Was für Berlin gilt, gilt ebenso wenn nicht gar noch mehr in weiteren Metropolen des Landes - bis hinein in das jeweilige Umland. Nach der Wirtschaftsfördergesellschaft Germany Trade & Invest (GTAI) entpuppt sich der Flächenmangel gar als Standortnachteil für Großinvestitionen. Dabei ist es dem Grunde nach nicht unbedingt das Recht, das sich der Erschließung versperrt.

Genehmigungsvorbehalt für die Begründung und Teilung von Wohnungseigentum nach § 250 BauGB: Hat Bayern beim Umwandlungsverbot von Berlin gelernt?

In Bayern tritt zum 01. Juni 2023 der sog. Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nach § 250 BauGB in 50 Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt in Kraft. Gut zwei Jahre nach der Verabschiedung des Baulandmodernisierungsgesetzes im Bundestag macht Bayern damit Gebrauch von der Verordungsermächtigung in § 250 BauGB. Die Fehler, welche dabei in Berlin gemacht wurden, werden nicht wiederholt. Oder doch?

OVG: Abstandsflächen schützen den Wohnfrieden auch gegenüber Balkonen – und was das für den Wohnungsbau und Vermieter bedeutet

Die Regelungen des Abstandsflächenrechts zielen im Interesse der Wahrung des nachbarlichen Wohnfriedens auf eine aufgelockerte Bebauung ab, die eine ausreichende Belichtung, Belüftung und Besonnung der Gebäude und der sonstigen Teile des Nachbargrundstücks gewährleistet und die Einsichtsmöglichkeiten begrenzt. Eine aktuelle Gerichtsentscheidung schärft die Anforderungen.