Investitionsplan

Anfang Januar 2020 hatte die Europäische Kommission sodann ihren Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa (Investitionsplan für den europäischen Grünen Deal) vorgelegt (Mitteilung der Europäischen Kommission COM(2020) 21 final, 14.01.2020). Der Investitionsplan für ein zukunftsfähiges Europa ist die Investitionssäule des europäischen Grünen Deals. 

Der Übergang zu einer klimaneutralen, klimaresistenten und ökologisch nachhaltigen Wirtschaft erfordert erhebliche Investitionen. Um die derzeitigen Klima- und Energieziele bis 2030 zu erreichen, müssen jährlich 260 Mrd. EUR zusätzlich investiert werden, und zwar hauptsächlich im Energie- und im Gebäudesektor sowie in einem Teil des Verkehrssektors (Fahrzeuge). Von den einzelnen Sektoren ist der durchschnittliche Investitionsbedarf bei der Renovierung von Gebäuden am höchsten. Diese Investitionsströme müssten auf Dauer aufrechterhalten werden.

Europäische Kommission, Mitteilung COM(2020) 21 final, S. 3

Der Investitionsplan hat im Kern drei Ansatzpunkte:

  1. Mobilisierung von mindestens 1 Billion EUR über den EU-Haushalt für nachhaltige Investitionen im neuen Jahrzehnt. 
  2. Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen für private Investoren und den öffentlichen Sektor. 
  3. Unterstützung von Behörden und Projektträgern bei der Auswahl, Strukturierung und Durchführung nachhaltiger Projekte.

Nach dem Investitionsplan der EU sollen vor allem regulatorischen Hindernissen in bestimmten Sektoren, die z. B. im Gebäudesektor die Finanzierung und Tätigung von Investitionen in die Energieeffizienz erschweren, mit spezifischen Initiativen begegnet werden (S. 10). Im Fokus stehen Beihilfen für energieeffiziente Gebäude (S. 15):

  • Die Mitgliedstaaten werden mehr Spielraum erhalten, um entsprechend den Leitlinien für Umweltschutz und Energie in die Energieeffizienz von Gebäuden zu investieren. Insbesondere sollen Energieleistungsverträge gefördert werden, bei denen Energiedienstleister in die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden investieren und dann durch die Einsparungen auf der Stromrechnung der Verbraucher vergütet werden.
  • Die Mitgliedstaaten erhalten mehr Flexibilität, um Verbesserungen sowohl im Hinblick auf die Energieeffizienz von Gebäuden als auch auf Investitionen in die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen für den Eigenverbrauch zu unterstützen.
  • Bei der Ermittlung der beihilfefähigen Kosten für derartige Projekte kann die Kommission die Tatsache berücksichtigen, dass es in vielen Fällen keine kontrafaktische Investition gibt.

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