Zeit für etwas Ablenkung von COVID-19. Ein mutiger Blick in die Zukunft, die des Gebäudesektors, in Post-Pandemie-Zeiten. Ob das Virus die Sichtweise und den Umgang der Menschen mit Krisen, Gefahren und Herausforderungen, insbesondere im Zusammenhang mit Umwelt und Gesundheit, ändern wird, ist nicht ausgemacht. Schon heute aber ist klar, dass das Virus die Wirtschaft im Kern angreift und möglicherweise grundlegend ändert, dass sich der Blick auf das, was man als „systemrelevant“ erachtet, wandelt. Was also liegt näher als eine neue Wachstumsstrategie, ein Investitionsplan für Europa.
Auf europäischer Ebene könnte der Green Deal intelligent mit Konjunktur- und Investitionsimpulsen verzahnt und so als Wachstumsstrategie für ganz Europa genutzt werden.
ZIA-Presseerklärung, 29.04.2020
Green Deal
Dazu aber erst einmal ein kurzer Blick zurück. Die Europäische Kommission stellte in ihrer Mitteilung vom 11. Dezember 2019 über den europäischen Grünen Deal (COM(2019) 640 final) eine neue Wachstumsstrategie vor, mit der sich die Europäische Union, bzw. jene westlichen Mitglieder, die dazu fähig sind,
- zu einer fairen und wohlhabenden Gesellschaft
- mit einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft wandeln soll,
- in der im Jahr 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freigesetzt werden und
- in der das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung abgekoppelt ist.
- Außerdem sollen das Naturkapital der Union geschützt, bewahrt und verbessert und
- die Gesundheit und das Wohlergehen der Menschen vor umweltbedingten Risiken und Auswirkungen geschützt werden.
- Gleichzeitig soll dieser Übergang gerecht und inklusiv sein, ohne dass jemand zurückgelassen wird.
Die EU als Ganze ist in der Lage, ihre Wirtschaft und Gesellschaft umzugestalten, um sie auf einen nachhaltigeren Weg zu bringen. (…) Mit dem europäischen Grünen Deal wird der in allen Sektoren erforderliche Übergang beschleunigt und gefördert.
Europäische Kommission, Mitteilung COM(2019) 640 final, S. 2

Für den Gebäudesektor sieht der Green Deal zunächst das Thema energie- und ressourcenschonendes Bauen und Renovieren vor (COM(2019) 640 final, S. 11 f.):
- Auf Gebäude entfallen 40% des Energieverbrauchs.
- Die jährliche Renovierungsquote des Gebäudebestands in den Mitgliedstaaten liegt derzeit bei zwischen 0,4 und 1,2 %. Diese Quote muss sich mindestens verdoppeln, damit die Energieeffizienz- und Klimaziele der EU erreicht werden.
- Gleichzeitig haben 50 Millionen Verbraucher Schwierigkeiten, ihre Wohnungen ausreichend zu heizen.
- Um die doppelte Herausforderung von Energieeffizienz und Erschwinglichkeit zu bewältigen, sollten sich die EU und die Mitgliedstaaten an einer„Renovierungswelle“ für öffentliche und private Gebäude beteiligen.
- Die Steigerung der Renovierungsquoten stellt zwar eine Herausforderung dar, Renovierungen
- senken jedoch Energiekosten,
- können die Energiearmut verringern,
- können den Bausektor ankurbeln,
- bieten eine Möglichkeit, kleine und mittelständische Unternehmen zu unterstützen und
- können lokale Arbeitsplätze sichern.
- Die Kommission wird die Rechtsvorschriften über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden rigoros durchsetzen.
- Die Kommission wird außerdem an der Möglichkeit arbeiten, Emissionen von Gebäuden in den europäischen Emissionshandel einzubeziehen.
- Außerdem wird die Kommission die Bauprodukteverordnung überarbeiten. Sie soll sicherstellen, dass die Gestaltung neuer und renovierter Gebäude in allen Phasen den Erfordernissen der Kreislaufwirtschaft entspricht und zu einer verstärkten Digitalisierung und Sicherung der Klimaverträglichkeit des Gebäudebestands führt.
- Parallel dazu schlägt die Kommission vor, im Jahr 2020 mit den Interessenträgern an einer neuen Initiative zu Renovierungen zu arbeiten. Dazu gehört auch eine offene Plattform, die den Gebäude- und Bausektor, Architekten und Ingenieure sowie die lokalen Behörden zusammenbringt, um die Hindernisse für Renovierungen zu beseitigen. Diese Initiative wird auch innovative Finanzierungssysteme im Rahmen von InvestEU umfassen.
- Die Kommission wird auch nationale regulatorische Hindernisse abbauen, die Investitionen in die Energieeffizienz von gemieteten Gebäuden und Gebäuden mit mehreren Eigentümern erschweren.
Auf der Grundlage der Ergebnisse ihrer jüngsten Bestandsaufnahme der Politik für eine bessere Rechtsetzung wird die Kommission außerdem die Art und Weise verbessern, in der ihre Leitlinien für eine bessere Rechtsetzung und deren unterstützende Instrumente die Themen Nachhaltigkeit und Innovation behandeln. Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass alle Initiativen im Rahmen des Grünen Deals ihre Ziele möglichst wirksam und mit dem geringsten Aufwand erreichen und dass alle anderen EU-Initiativen mit dem grünen Gebot „Verursache keine Schäden“ vereinbar sind. Zu diesemZweck wird die Begründung zu allen Legislativvorschlägen und delegierten Rechtsakten einen gesonderten Abschnitt enthalten, in dem erläutert wird, wie jede einzelne Initiative diesem Grundsatz gerecht wird.
Europäische Kommission, Mitteilung COM(2019) 640 final, S. 24
HINWEIS:
Der Vorschlag der Europäischen Kommission für ein Europäisches Klimagesetz (COM(2020) 80 final, 04.03.2020) konkretisiert auf rechtlicher Ebene zwei zentrale Ziele der EU:
Art. 2: Ziel der Klimaneutralität
Die unionsweiten Emissionen von durch Rechtsvorschriften der Union regulierten Treibhausgasen und deren Abbau müssen bis spätestens 2050 ausgeglichen sein, sodass die Emissionen bis zu diesem Zeitpunkt auf netto null reduziert sind.
Art. 4: Anpassung an den Klimawandel
Die zuständigen Organe der Union und der Mitgliedstaaten sorgen für kontinuierliche Fortschritte bei der Verbesserung der Anpassungsfähigkeit, der Stärkung der Widerstandsfähigkeit und der Verringerung der Anfälligkeit gegenüber Klimaänderungen im Einklang mit Artikel 7 des Übereinkommens von Paris.
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