Diese Woche hat der Bundestag erneut das BauGB geändert, bezeichnenderweise nicht auf Initiative eines Bundesministeriums oder der Bundesregierung, sondern auf Vorschlag des zuständigen Ausschusses für Wirtschaft und Energie. § 35 BauGB zum Außenbereich erhält neue Privilegierungen. Im Außenbereich soll ein Vorhaben auch dann zulässig sein, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und wenn es
- der untertägigen Speicherung von Wärme oder Wasserstoff dient oder
- der Speicherung von elektrischer Energie in einer Batteriespeicheranlage mit einer Speicherkapazität von mindestens 1 Megawattstunde dient.
Mit der Neuerung in Ziffer 1 soll bei Wärmespeichern und untertägigen Wasserstoffspeichern eine Beschleunigung der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit erreicht werden. Die Errichtung und der Betrieb von Aquiferwärmespeichern und Kavernenspeichern sind in besonderem Maße auf den Außenbereich angewiesen. Sie sind ein essentieller Baustein zur Dekarbonisierung der Wärmenetze.
Wasserstoffspeicher wiederum sind zentral für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft und den Ausbau des Wasserstoffnetzes. Im Rahmen der Energiewende nehmen untertägige Wasserstoffspeicher eine zentrale Säule ein. Sie sind aufgrund der geologischen Voraussetzungen standortgebunden und daher ebenfalls auf den Außenbereich angewiesen.
Mit der Neuerung in Ziffer 2 werden Großbatteriespeicher ausdrücklich und eigenständig im Außenbereich privilegiert und bauplanungsrechtlich erleichtert zugelassen. Die Privilegierung dieser essenziellen Energiewendetechnologie wird als geboten angesehen, um ein zügiges bauplanungsrechtliches Verfahren zu gewährleisten, denn zur Stabilisierung und Entlastung des Stromnetzes wird es in hohem Maße als erforderlich angesehen, sehr schnell gerade auch Großbatteriespeicher zu errichten. Auch hier besteht eine Angewiesenheit auf den Außenbereich: Die Errichtung und der Betrieb von Großbatteriespeichern sind aufgrund ihrer Größe und ihrer Natur nach nur im Außenbereich möglich, da diese Batteriespeicher gerade auf die Nähe zu einem Umspannwerk und einem Netzknotenpunkt mit hoher Spannungsebene angewiesen sind.
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