Insolvenzbedingte Kündigung: Wieso beim Bauvertrag der Auftraggeber das letzte Wort hat

An anderer Stelle (Der Bauvertrag als symbiotischer Interessenwahrungsvertrag) wurde einmal zum Baurecht gefordert, dass Ausgangspunkt der Rechtsanwendung primär eine sorgfältige Analyse der Besonderheiten des Bauvertrages, der mit ihm verfolgten wirtschaftlichen Zwecke, Interessen und Ziele sowie des involvierten bauvertragsspezifischen Problempotentials sein muss. Diese bauvertragsspezifische Analyse ist sodann die Grundlage für die Beantwortung der Frage, ob und…

BGH zur Haftung beim Immobilienkauf: Wenn Höflichkeiten zum Eigentor werden

Vorsicht mit übertriebenen Höflichkeiten! So möchte man Immobilienkäufern aufgrund eines aktuellen BGH-Urteils zurufen, wenn sich Mängel an der Kaufsache gezeigt haben. Denn solche können zum Ausschluss von Rechten gegenüber dem Verkäufer führen, wie der BGH nun entschieden hat. Im Zentrum der BGH-Entscheidung (Urt. v. 04.12.2015 - V ZR 142/14) steht § 144 BGB, wonach die Anfechtung eines Vertrages ausgeschlossen…