An anderer Stelle (Der Bauvertrag als symbiotischer Interessenwahrungsvertrag) wurde einmal zum Baurecht gefordert, dass Ausgangspunkt der Rechtsanwendung primär eine sorgfältige Analyse der Besonderheiten des Bauvertrages, der mit ihm verfolgten wirtschaftlichen Zwecke, Interessen und Ziele sowie des involvierten bauvertragsspezifischen Problempotentials sein muss. Diese bauvertragsspezifische Analyse ist sodann die Grundlage für die Beantwortung der Frage, ob und…