Bereinigte Gesamtkosten: BGH ordnet die Anforderungen an die formale Richtigkeit von Betriebskostenabrechnungen neu

Nach § 556 Abs. 1, 3 Satz 1 BGB hat der Vermieter, soweit der Mieter vertraglich zur Tragung von Betriebskosten verpflichtet wurde, jährlich über die Betriebskosten-Vorauszahlungen unter Beachtung des Grundsatzes Wirtschaftlichkeit abzurechnen. Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Innerhalb dieser Frist muss die Betriebskostenabrechnung formale Mindestanforderungen erfüllen,…