Kreislaufwirtschaft
Schließlich hat die Europäische Kommission am 11.03.2020 einen neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft vorgelegt (Mitteilung COM(2020) 98 final).
Es gibt nur einen Planeten Erde, aber bis 2050 wird der weltweite Verbrauch ein Niveau erreichen, als ob wir drei davon hätten.
Europäische Kommission, Mitteilung COM(2020) 98 final, S. 2
Als für die Kreislaufwirtschaft zentrale Produktwertschöpfungskette wird dabei die Bauwirtschaft und werden Gebäude aufgeführt (S. 12 f.):
- Die bauliche Umwelt hat erhebliche Auswirkungen auf viele Wirtschaftszweige, die Arbeitsplätze vor Ort und die Lebensqualität.
- Sie erfordert enorme Ressourcen und ist für etwa 50% der gesamten Rohstoffgewinnung verantwortlich. Auf das Baugewerbe entfallen über 35% des gesamten Abfallaufkommens in der EU. Die Treibhausgasemissionen aus der Rohstoffgewinnung, der Herstellung von Bauprodukten, dem Bau und der Renovierung von Gebäuden werden auf 5-12% der gesamten nationalen Treibhausgasemissionen geschätzt.
- Mit einer höheren Materialeffizienz könnten 80 % dieser Emissionen eingespart werden.
- Um das Potenzial zur Steigerung der Materialeffizienz und zur Verringerung der Klimaauswirkungen auszuschöpfen, wird die Kommission eine neue umfassende Strategie für eine nachhaltige bauliche Umwelt auf den Weg bringen.
- Sie wird die Grundsätze der Kreislaufwirtschaft während des gesamten Lebenszyklus von Gebäuden fördern durch
- Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsleistung von Bauprodukten im Rahmen der Überarbeitung der Bauprodukteverordnung‚ einschließlich der möglichenEinführung von Anforderungen an den Rezyklatanteil für bestimmte Bauprodukte unter Berücksichtigung ihrer Sicherheit und Funktionalität;
- Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Langlebigkeit und Anpassungsfähigkeit von Bauten im Einklang mit den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft für die Gestaltung von Gebäuden und Entwicklung digitaler Gebäude-Logbücher;
- Nutzung von Level(s) zur Einbeziehung der Lebenszyklusanalyse in die öffentliche Auftragsvergabe und des EU-Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen sowie Prüfung der Zweckmäßigkeit der Festlegung von CO2-Reduktionszielen und des Potenzials der CO2-Speicherung;
- Prüfung einer Überarbeitung der in den EU-Rechtsvorschriften festgelegten Zielvorgaben für die stoffliche Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen und ihren materialspezifischen Fraktionen;
- Förderung von Initiativen zur Verringerung der Bodenversiegelung‚ zur Sanierung stillgelegter oder kontaminierter Brachflächen und zur Verbesserung der sicheren, nachhaltigen und kreislauforientierten Nutzung von ausgehobenen Böden.
- Darüber hinaus wird die im europäischen Grünen Deal angekündigte Initiative„Renovierungswelle“‚ die zu erheblichen Verbesserungen der Energieeffizienz in der EU führen soll, im Einklang mit den Grundsätzen der Kreislaufwirtschaft umgesetzt, insbesondere in Bezug auf eine optimierte Lebenszyklusleistung und eine höhere Lebensdauer von Bauten.
- Im Rahmen der Überarbeitung der Zielvorgaben für die Verwertung von Bau- und Abbruchabfällen wird die Kommission besonders auf Isoliermaterialien achten, die einen wachsenden Abfallstrom generieren.
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