Regulieren statt enteignen. Das sagt die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin in ihrer aktuellen Resolution zum Thema Wohnen in Berlin (TEILRESOLUTION MIETEN, Klausurtagung der SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin, 23.-25. Januar 2026 in Rostock). Was erst einmal entwarnend klingt, hat es in sich. Das zeigt sich schon daran, dass zur Begründung auf Art. 15 GG verwiesen wird – die Enteignungs-Norm.

MIETENKATASTER
Für die Ermöglichung einer staatlichen Überwachung durch die Mietpreis-Prüfstelle und etwaige staatliche Verfolgung über die Bezirksämter und Staatsanwaltschaften (mit erhöhten Bußgeldern) sollen Vermietende alle relevanten Vermietungsdaten in ein Mietenkataster eintragen lassen.
MIETENSTOPP
Ab einem Stichtag (wohl 01.01.2028) soll die zulässige Miethöhe eingefroren werden,
Erhöhungen sollen nur noch auf Basis der Inflationsrate rechtmäßig sein. Ausgenommen sollen Kleinvermieter mit bis zu zwei vermieteten Wohnungen sein. Auch der Neubau soll ausgenommen werden, ggf. auch kommunale Gesellschaften und Genossenschaften.

Vermietende sollen für verlorene Einnahmen über einen „Vergesellschaftungsabschlag“ (anteilig) finanziell entschädigt werden.
ERHALTUNG UND INVESTITIONSQUOTE
Vermietende (ab 500 Wohnungen) sollen verpflichtet werden, einen festen Anteil ihrer Nettomieteinnahmen (ggf. 3%, nach fünf Jahren 5%) in Erhaltungs- und (energetische) Modernisierungsmaßnahmen (z.B. Barrierefreiheit, Fassadensanierung, Energieversorgung, Photovoltaik) zu investieren.

Wer große Bestände hat, hat große Verantwortung. Die Stadt braucht
energetische Sanierung, barrierearmen Umbau, Substanzerhalt und Klimaschutz. Das darf nicht vom guten Willen einzelner Marktakteure abhängen.
“ SPD-Fraktion Teilresolution Mieten 2026
EIGENBEDARF, INEXIERUNG, STAFFELUNG UND BEFRISTUNG
Geprüft werden sollen auch Einschränkungen bei Eigenbedarfskündigungen, Staffel- und Indexmieten sowie die Entfristung befristeter Mietverträge.
BELEGUNGSBINDUNG
Auch private Vermietende ab 500 Wohnungen (Neubau und Bestand) sollen jährlich jede dritte freiwerdende Wohnung an Inhaber von Wohnberechtigungsscheinen vergeben müssen und ggf. jede Hundertste an Obdachlose. Die Miethöhe soll durch eine Rechtsverordnung des Landes reguliert werden.
GEWINNBEGRENZUNG
Wenn genug in Instandhaltung, energetische Modernisierung und Neubau investiert wurde, sollen jährlich maximal 4 % Mieten-Gewinn an die Eigentümer ausgeschüttet werden dürfen.
Das bedeutet, dass Überschüsse zu verwenden sind für Instandhaltung, Reparatur und Sanierung, energetische Modernisierung und Neubau von Wohnungen. Ausschüttungen sind erst nach Umsetzung oder entsprechender Rücklagenbildung für vorgenannten Zwecke möglich und dürfen nicht mehr als 4 Prozent der
Jahresnettokaltmieteneinnahmen betragen. Eine Rücklagenbildung soll zulässig bleiben, soweit sie dem Erhalt der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit dient.
Eine Härtefallregelung soll auf Antrag gewährt werden können, wenn andernfalls eine dauerhafte
Substanzgefährdung droht, und unter Berücksichtigung der Frage, ob die Wohnung lastenfrei ist oder
Kreditverpflichtungen bestehen.
UMLAGEVERBOT
Auch ein Umlageverbot der Grundsteuer auf Mietende soll geprüft werden.
WOHNEN AUF ZEIT
DIe Einschränkung von Wohnen auf Zeit und möbliertem Wohnen auch außerhalb sozialer
Erhaltungsgebiete soll geprüft werden.
ÖFFENTLICH-RECHTLICHE SANKTION VON PRIVATRECHTSVERSTÖßEN
Eine öffentlich-rechtliche Sanktionierung von Verstößen gegen zivilrechtliches Mietrecht soll geprüft werden.
INSTANDHALTUNG- UND INVESTITIONSPFLICHTEN
Geplant sind gesetzliche Instandhaltungs- und Investitionspflichten für Großvermietende.

„Wer große Bestände bewirtschaftet, muss Substanz erhalten,
energetisch modernisieren und darf nicht auf Verschleiß fahren.“
SPD-Fraktion Teilresolution Mieten 2026
FERIENWOHNUNGEN
Im Rahmen
der Verwaltungsreform soll die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen eine
Spezialeinheit Wohnraumschutz einrichten, deren Aufgabe es ist, illegale Ferienapartments
zurückzuführen.
MÖBLIERUNGSUMLAGE
Geprüft werden soll ein Verbot von Möblierungssumlagen, soweit betriebswirtschaftlich abgeschrieben.
Möblierungszuschläge würden häufig zur Umgehung von Mietspiegel und Mietpreisbremse genutzt.
VERKAUFSVERBOT
Geprüft werden sollen auch Verkaufsverbote, Vorkaufsrechte und Kaufpreisregulierungen.
Der schnelle Weiterverkauf von Beständen treibe die Preise und damit mittelbar Mieten.
MITBESTIMMUNG
Geprüft werden soll die Übertragung von Mieterbeiräten und Mieterräten auf alle Großvermieter.
MODERNISIERUNGSUMLAGE
Geprüft werden soll ein Verbot von Modernisierungsumlagen, soweit betriebswirtschaftlich abgeschrieben.
Modernisierungsumlagen sollen nicht zu dauerhaften Renditeinstrumenten werden, wenn die Investition längst amortisiert is
t.

Weiteres soll von einem Professor aus Bielefeld (!?) begutachtet werden. Was daran noch irritiert: Der Professor aus Bielefeld (Stefan Kempny) wird im Tagesspiegel mit der Aussage den Abgeordneten gegenüber zitiert, „wer nicht wagt, hat schon verloren“ – zugleich die hohen Risiken einer solchen Regulierung eingestehend. Der Berliner Immobilienmarkt als Wagnisspiel eines politisierenden Professors aus Bielefeld? Das ist mit Sicherheit nicht das, was der Markt, die Stadt und ihre Bewohner derzeit brauchen. Wir kennen das schon vom nichtigen Mietendeckel, auch der begann mit rechtirrigen Rechtsprofessoren unter politischer Agenda (Mayer/Artz) im Auftrag der Berliner SPD und endete mit der verdienten Nichtigkeit.

Die SPD-Fraktion skizziert ein Stufernmodell für ihre umfassenden Regulierungspläne:

Stufe 1:

Die erste Stufe setzt beim Berliner Wohnraumsicherungsgesetz 2026 an, welches im Janaur 2026 in das Abgeordnetenhaus eingebracht worden war.

Enthalten sind schon Regelungen zur Untervermietung von Sozialwohnungen, zur Stärkung des Treuhänders im Rahmen der Verwaltungsvollstreckung und zur Anordnung und Durchsetzung von Instandsetzungsarbeiten im Kampf gegen Schrottimmobilien und Geisterhäuser, zur Verschärfung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes und ein untergesetzliches Maßnahmenpaket zur Begrenzung von „Wohnen auf Zeit“ sowie zur Mietpreisprüfung.

Stufe 2:

Die zweite Stufe soll eine Verschärfung des Berliner Wohnraumsicherungsgesetz 2026 vorsehen. Im Gegensatz zur Stufe 1 sind die Vorschläge der Stufe 2 noch nicht vom Berliner Senat zusammen mit der CDU beschlossen worden, sondern bislang alleiniger Wunsch der SPD (unter Prüfungsvorbehalt des Professors aus Bielefeld).

Stufe 3:

Auf der dritten Stufe soll dann die Enteignung kommen, die aber keine Enteignung sein soll. Hierzu will die SPD einen eigenen Gesetzentwurf zur Anwendung von Artikel 15 Grundgesetz vorlegen.

Nachdem wir alle klassischen landesrechtlichen Kompetenzen maximal und rechtsicher ausschöpfen, sind wir zusätzlich dazu aufgerufen, das stärkste verfassungsrechtliche Instrument zur sozialstaatlichen Ordnung des Wohnens zu nutzen: Artikel 15 Grundgesetz. Wir sagen dabei ausdrücklich: Die SPD will nicht Privatwohnungen in Gemeineigentum überführen.
Wir wollen nicht enteignen. Das wäre für den Landeshaushalt nicht verantwortbar. Unser Ziel ist ein anderes, und es ist größer: Wir wollen den Wohnungsmarkt wieder sozial machen, durch eine Ordnung, die dauerhaft leistbare Mieten sichert, Spekulation begrenzt und Investitionen in Bestand, Klimaschutz und Neubau garantiert.

TEILRESOLUTION MIETEN, Klausurtagung der SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin, 23.-25. Januar 2026 in Rostock

Bundesebene:

Die SPD-Fraktion spricht sich neben den vorstehenden landesrechtlichen Maßnahmen für weitere Schritte auf Bundeseben aus:

  • Weiterentwicklung und Verschärfung der Mietpreisbremse.
  • Länderöffnungsklausel auf Bundesebene, die den Ländern eine rechtssichere Grundlage für örtliche Mietendeckel gibt.
  • Schwerpunktabteilung bei der Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Mietkriminalität.
  • Einführung der Grundsteuer C oder gleich geeignete Lenkungs- und Sanktionsmaßnahmen zur Bekämpfung von Bodenspekulöationen zu Lasten des Wohnungsneubaus.
  • Ambitioniertes öffentliches Wohnungsbauprogramm. Ziel bis 2035 sind 200.000 neue und dauerhaft bezahlbare Wohnungen.

    Siehe auch schon:

    © Copyright by Dr. Elmar Bickert