Vom Mieterschutz und Quartiersschutz in Berlin und bundesweit: Kommt eine Begrenzung der zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn in angespannten Gewerberaummärkten?
Kategorie: Real Estate & Commercial
Berliner Senat beschließt Mietendeckel mit Mieterhöhungsmoratorium: Darf der das?
Am heutigen 18. Juni 2019 hat der Berliner Senat auf Vorlage der Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen Eckpunkte für ein Berliner Mietengesetz mit Mietendeckel und Mieterhöhungsmoratorium einschließlich "grundsätzlicher" Rückwirkung beschlossen. Die naheleliegende Frage: Ist ein solches Berliner Mietengesetz wirksam?
Wohnflächen-Abweichungen im Mietvertrag: Zur Minderung, Mieterhöhung, Mietsicherheit, zur Berechnung – und zur Anrechnung von Balkonflächen
Der BGH hat in einem neuen Urteil Grundlegendes zur Wohnflächenermittlung und zur Bedeutung von Wohnflächenabweichungen im Mietvertragsrecht entschieden.
Verkauf von Bauland durch Gemeinden an Private: Wiederkaufsrechte, Mehrerlösklauseln, Nachzahlungsklauseln und Bauverpflichtungen – und ihre Wirksamkeits-Grenzen
Berlin geht ins Risiko: Mietendeckel soll Anfang 2020 kommen
Neues Eckpunktepapier gibt den zeitlichen Rahmen und die inhaltlichen Kernpunkte für einen Mietendeckel in Berlin vor.
Die Mieten- und Wohnraumfrage im Fokus Teil 4 – EPILOG: Kubicki auf Storchenjagd – kein Unartenschutz im Bundestag
Oder wie man sonst den sozialen Frieden wahrt. Zum Abschluss ein lesenswertes Fundstück aus der Plenardebatte des Deutschen Bundestages.
Angaben zur Wohnfläche und Wohnraumqualität beim Wohnungskauf: BGH differenziert und schärft Haftung des Immobilienverkäufers
BGH zur Unterscheidung zwischen der Frage, ob Räume überhaupt zu Wohnzwecken genutzt werden dürfen, und der Frage der Richtigkeit von Grundrisszeichnungen und Wohnflächenangaben beim Immobilienkaufvertrag.
BGH: Kann der Vermieter auch bei Mängeln der Mietsache wegen Zahlungsverzug kündigen?
Es ist der Klassiker unter den Mietrechtsstreitigkeiten. Der Mieter behauptet Mängel und zahlt deshalb die Miete nicht bzw. nicht vollständig. Der Vermieter bestreitet den Mangel und kündigt dem Mieter im Gegenzug wegen Zahlungsverzug. In diesem Patt können sich beide Parteien die Finger verbrennen, wie der BGH nun verdeutlicht.
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