In Berlin ist die Sondierung der Landesverbände Berlin der Linken, Bündnis 90 / Grüne und SPD am 17. Oktober 2026 zum Abschluss gekommen. Herausgekommen ist ein Sondierungspapier, das vor allem auch zur Miete, zum Bauen, zur Vergesellschaftung und zur Stadtenticklung wesentliche Vorhaben enthält.

Mehr gemeinsam, mehr Berlin.

So der Slogan.

Wir wollen gemeinsam zeigen, dass Berlin als Hauptstadt ein Vorbild für eine innovative, nachhaltige und soziale Metropole sein kann, die die Menschen und ihre Bedarfe in den Mittelpunkt stellt. Auf Berlin muss Verlass sein. Besonders in Zeiten von inneren und äußeren Gefahren, wirtschaftlichen Umbrüchen sowie zunehmender Hitze und Wasserknappheit tragen wir die Verantwortung dafür, dass unsere Kinder und künftige Generationen ein gutes und sicheres Leben führen können.

Sondierungsergebnis der Landesverbände Berlin der Linken, Bündnis 90 /
Grüne und SPD vom 17. Oktober 2026 – Mehr gemeinsam, mehr Berlin.
Blick auf den Berliner Fernsehturm und das Rote Rathaus, umgeben von modernen Gebäuden und blauem Himmel.

Wir wollen unsere Stadt zu einer Vorreiterin der klimagerechten Modernisierung machen, gemeinsam mit allen Berliner:innen. Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit sind für uns zwei Seiten derselben Medaille. Nur wenn wir jetzt auf Klimaschutz und Klimaanpassung setzen, ist Berlin auch auf Dauer bezahlbar, lebenswert und unabhängig.

Sondierungsergebnis der Landesverbände Berlin der Linken, Bündnis 90 /
Grüne und SPD vom 17. Oktober 2026 – Mehr gemeinsam, mehr Berlin.

Wir schauen uns einige Themen an:

Bauen

  • Von 2026 bis 2031 sollen 100.000 Baugenehmigungen mit 100.000 neuen Wohnungen erreicht werden. Genehmigungsfiktionen, weitere Digitalisierung und Standardisierung sollen beschleunigen.
  • Das größte Neubauprogramm für bezahlbares Wohnen im kommunalen, genossenschaftlichen und privaten Segment seit der Wiedervereinigung soll beschlossen werden.
  • Baugenehmigungen sollen schnell in die Umsetzung kommen. Begonnene Bebauungsplanverfahren sollen zügig zum Abschluss gebracht werden, strittige B-Pläne
    sollen schnell entschieden werden. Neue Stadtquartiere sollen mit verbindlichen Zeitplänen vorangebracht werden.
  • Wohnungsbaupotenziale sollen konsequent genutzt werden, neue sollen, etwa durch Bauen im Bestand, die Überbauung unterausgenutzter Grundstücke und den Umbau von leerstehenden Büros, erschlossen werden. Geprüft wird die Einrichtung einer Umbauagentur.
  • Der Abriss intakter Wohngebäude soll verhindert werden.
  • Durch klare ökologische Leitlinien und verbindliche Standards soll bis 2030 das Ziel der Netto-Null-Versiegelung erreicht werden.
  • Auf landeseigenen Grundstücken sollen bis zu 25 Prozent genossenschaftlicher Wohnungsbau ermöglicht werden.
  • Das Engagement privater Bauherren soll unterstützt werden, damit mehr bezahlbare Wohnungen geschaffen werden. Dafür soll unter anderem das Modell der kooperativen Baulandentwicklung durch eine Erhöhung des Anteils mietpreisgebundener Wohnungen auf 50 Prozent weiterentwickelt werden.
  • Mit der Wohnungsbauförderung soll der Bau von Sozialwohnungen weiter gefördert werden.

Die drei Parteien sind sich einig, dass die Lösung der Wohnungskrise die entscheidende soziale Frage der Zukunft ist. Zur Lösung dieser Herausforderung vereinbaren die drei Parteien einen Maßnahmenmix aus Neubau, Durchsetzung von Recht und Ordnung auf dem Wohnungsmarkt sowie der Deckelung von Mietpreisen.

Sondierungsergebnis der Landesverbände Berlin der Linken, Bündnis 90 /
Grüne und SPD vom 17. Oktober 2026 – Mehr gemeinsam, mehr Berlin.

Wohnungsmarkt, Mieterschutz und Stadtentwicklung

Wir leiten einen Paradigmenwechsel ein und machen künftig den Schutz vor rechtswidrigen Vermietungspraktiken zu einer aktiven öffentlichen Aufgabe.

Sondierungsergebnis der Landesverbände Berlin der Linken, Bündnis 90 /
Grüne und SPD vom 17. Oktober 2026 – Mehr gemeinsam, mehr Berlin.
  • Im Jahr 2027 soll eine neue Verwaltungseinheit (Mietenaufsicht) in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung aufgebaut und deren Weiterentwicklung zu einem Landesamt geprüft werden. Die Mietenaufsicht soll das Mieten- und Wohnungskataster ab 2028 nutzbar machen. Sie soll zudem für die Verfolgung von Mietpreisüberhöhungen (§ 5 WiStG) zuständig sein und die Bezirke insbesondere bei der Ahndung von Verstößen von möblierten Wohnungen auf Zeit, illegalen Ferienwohnungen sowie bei der Einsetzung von Treuhändern unterstützen.
  • Die Verfolgung von Mietwucher soll mit einer neuen Schwerpunktabteilung bei der Staatsanwaltschaft, die im Rahmen einer Ermittlungsgruppe mit der Mietenaufsicht zusammenarbeitet, gestärkt werden.
  • Innerhalb eines Jahres soll die gesetzliche Grundlage für eine verbindliche WBS-Quote für Bestandswohnungen sowie Instandhaltungsrücklagen großer Vermieter eingeführt werden (Wohnraumbewirtschaftungsgesetz).
  • Mietsteigerungen bei den landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) sollen auf maximal 2 Prozent pro Jahr begrenzt (Mietendeckel).
  • Das Leistbarkeitsversprechen soll evaluiert und ggf. angepasst werden.
  • Die kostenfreien Mieterberatungen unter dem Dach der Mietenaufsicht sollen in allen Bezirken im Rahmen der verfügbaren Mittel weiterentwickelt werden.
  • Housing First soll zum zentralen Leitmotiv der Wohnungslosenpolitik werden.
  • Berlin soll grüner, kühler und widerstandsfähiger gegen die Folgen des Klimawandels werden. Dafür soll Entsiegelung, Baumschutz und Regenwasserrückhalt gebündelt werden.
  • Neue Stadtquartiere sollen von Anfang an mit Schulen, Kitas und anderer sozialer Infrastruktur sowie mit Grünflächen und einer leistungsfähigen öffentlichen Verkehrsanbindung entwickelt werden.

Damit Berlin dauerhaft klimaneutral wird und die Menschen unabhängig von Gas, Kohle und Holz werden, setzen wir auf eine Wärmewende hin zu erneuerbaren Energien. Sie ist für uns zentrale Aufgabe der Daseinsvorsorge und zugleich Motor für Wertschöpfung, Handwerk und gute Arbeit in Berlin.

Sondierungsergebnis der Landesverbände Berlin der Linken, Bündnis 90 /
Grüne und SPD vom 17. Oktober 2026 – Mehr gemeinsam, mehr Berlin.
  • Zur Sicherung bezahlbarer Gewerbemieten soll Berlin eine neue Bundesratsinitiative zur Regulierung des Gewerbemietenmarktes einbringen.
  • Flächen sollen für produzierendes Gewerbe und Handwerk gesichert werden, die Ansiedelung von Hochtechnologieunternehmen und Industrie soll unterstützt werden. Zukunftsorte und Zentren sollen weiterentwickelt werden.
  • Die Bewerbung um eine finanzierbare, nachhaltige Weltausstellung EXPO im Jahr 2035 soll weiterverfolgt werden. Sie wird gesehen als Investitionsprogramm in eine leistungsfähige Infrastruktur, einen starken und modernen ÖPNV und in eine soziale, nachhaltige und wirtschaftliche Entwicklung für die Zukunft unserer Stadt.
  • Berlin soll eine resiliente Stadt werden, die auf Stromausfälle, Extremwetter und andere Krisen vorbereitet ist.

Wirtschaftliche Entwicklung wird nur möglich sein, wenn wir unsere Freiheit, Weltoffenheit, Internationalität und Innovationskraft erhalten und Menschen aus allen Teilen der Welt hier ein sicheres, selbstbestimmtes Leben durch gute Arbeit und Teilhabe am technologischen und wirtschaftlichen Fortschritt ermöglichen. Dabei setzen wir auf eine aktive Internationalisierungsstrategie der Berliner Wirtschaft. Zur Verbesserung der Konnektivität am Flughafen BER fördern wir den Ausbau von weiteren Langstreckenverbindungen.

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Grüne und SPD vom 17. Oktober 2026 – Mehr gemeinsam, mehr Berlin.

Vergesellschaftung

  • Die drei Parteien sind sich einig, dass die Anwendung von Artikel 15 Grundgesetz ein Beitrag zum Ausbau des kommunalen Wohnungsbestands und zur Überwindung der Krise auf dem Wohnungsmarkt ist.
  • Mitte 2028 soll auf Basis eines 2027 festgelegten Finanzierungskonzeptes ein Gesetz zur Überführung von Wohnimmobilien in Gemeineigentum dem Abgeordnetenhaus zur Verabschiedung vorgelegt werden.
  • Das Gesetz soll in Bezug auf die Überführung der Bestände erst ein Jahr nach Verkündung in Kraft treten.
  • Die Anwendung gilt bei privaten Unternehmen ab 10.000 Wohnungen.
  • Es gilt ein Selbstbehalt von 10.000 Wohnungen.
  • Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Akteure werden ausgenommen.
  • Wohnungen, die nach dem 1.1.2021 errichtet worden sind oder errichtet werden, sind ebenfalls
    ausgenommen.
  • Eine Enteignung nach Artikel 14 GG wird ausgeschlossen.
  • Der Träger der Vergesellschaftung soll die gemeinwirtschaftliche Bewirtschaftung und umfassende Mitbestimmung der Mieterinnen und Mieter sicherstellen. Für den Aufbau der Organisation erhält der Träger eine Eigenkapitalzuführung.
  • Die Entschädigungssumme soll bei 16 Mrd. Euro unter der Maßgabe gedeckelt werden, dass die fiskalische Tragfähigkeit gewährleistet wird.
  • Die durchschnittliche Eingangsmiete für die überführten Mietwohnungen soll nicht höher liegen als die durchschnittliche Miete in der bisherigen Eigentümergesellschaft zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung.
  • Die Mieten in den Beständen sollen sich grundsätzlich nach den Vorgaben der Kooperationsvereinbarung des Landes Berlin mit seinen landeseigenen Wohnungsunternehmen richten.
  • Im Rahmen der Gesetzesformulierung sollen fiskalische Risiken für den Haushalt des Landes Berlin sowie rechtliche Risiken minimiert bzw. ausgeschlossen werden.
  • Neben der Vergesellschaftung sollen weitere Instrumente ausgelotet werden, um schnell und rechtssicher den kommunalen Wohnungsbestand zu erhöhen.

In Zeiten zunehmender sozialer Spaltung und rechter Hetze stellen wir uns der Verantwortung, den gesellschaftlichen Zusammenhalt aktiv zu stärken. Unser Ziel ist ein Berlin, in dem alle Menschen – unabhängig von ihrer Herkunft, rassistischer oder antisemitischer Zuschreibung, Pass, Geschlecht, geschlechtlicher Identität, sexueller Identität, Behinderung, chronischer Erkrankung, Neurodivergenz, gesprochener Sprache, Lebensalter oder sozialem Status – mit gleichen Rechten in Würde, Sicherheit und Freiheit leben können.

Sondierungsergebnis der Landesverbände Berlin der Linken, Bündnis 90 /
Grüne und SPD vom 17. Oktober 2026 – Mehr gemeinsam, mehr Berlin.