Homes are built for people, not for corporations.

Das sagten nicht etwa die Enteignungsbefürworter in Berlin. Das sagte auch nicht Mamdani in New York. Das sagte der US-Präsident. Er sagte das, als er die Wall Street und große private Investoren aus dem Wohnungsmarkt ausschloß.

Berlin hat gewählt. Und auch hier könnten nun große Immobilienkonzerne aus dem Wohnungsmarkt ausgeschlossen werden.

Ich hatte vor der Wahl die Wohnraum- und Mietenfrage mit Buridans Esel verglichen. Hatte gehofft, dass er sich nicht für den Enteignungs-Heuhaufen entscheidet. Diese Hoffnung könnte nun enttäuscht werden. Leider.

Aber nach der Wahl ist vor der Wahl.

Die nächsten Wahlen sind die Midterms in den USA. Nicht weniger wichtig. Auch für uns.

Zu den Midterms liegt meine Hoffnung ebenfalls auf einem Esel. Auf dem Symboltier der US-Demokraten.

Ein Blick in die USA hilft auch in Berlin, die Dinge nach der Wahl einzuordnen.

Unverständlich bleibt vor dem Hintergrund des Eingangszitats, dass ein IW-Gutachten zu den Auswirkungen der Vergesellschaftung privater Wohnungsunternehmen in Berlin im Auftrag diverser Berliner Banken vor der Wahl ausgerechnet auf die US-Regierung verwies: Es brauche wenig Fantasie, dass die US-Regierung sich schützend vor die US-Investoren stellen würde, die von der Enteignung betroffen sind.

Nach der Wahl kann man sagen, dass solche „Argumente“ nach hinten losgehen. Die Inaussichtstellung, den US-Präsidenten durch eine Maßnahme in Berlin zu verärgern, ist kein Argument gegen die Maßnahme, jedenfalls nicht in Berlin. Eher im Gegenteil (ablehnend auch Dullien, Sebastian; Kaczmarczyk, Patrick; Krebs, Tom; Truger, Achim (September 2026): Die Überführung von großen Wohnungsbeständen ins Gemeineigentum – Optionen und Fallstricke IMK Policy Brief Nr. 225, Düsseldorf).

Und die Annahme dahinter, man dürfe in Europa nichts machen, was den US-Präsidenten verägert, irritiert und muss scheitern. „Get off your knees and grow a spine“ möchte man den Gutachtern mit Gavin Newsom zurufen. Ein klassischer Bärendienst, wie man in Berlin sagen darf. Zu Lasten der durchschlagenden Argumente gegen eine Enteignung, die es haufenweise gibt und die auch das Gutachten im Übrigen zutreffend herausarbeitete.

Der letzte erfolgreiche Wahlkampf der US-Demokraten stellte erfolgreich auf den Wert der Wissenschaft ab. Und das braucht es, auch in Berlin.

Und in Karlsruhe. Dort versteht man nach meinen Eindrücken sehr gut, was noch Wissenschaft ist und was schon Kampagne. Als das BVerfG kürzlich eine Verfassungsbeschwerde gegen die verlängerte Mietpreisbremse noch nicht einmal zur Entscheidung annahm, war eine wichtige Aussage, dass ihm keine in Fachkreisen diskutierten Alternativen vorliegen, die geeignet wären, den Gestaltungsspielraum des Gesetzgeberbers zu beschränken.

Man braucht keine „Fantasie“ um vorherzusehen, dass dem BVerfG jene Maßnahmen zur Entscheidung vorgelegt werden, über die nun diskutiert werden. Man braucht aber Wissenschaft, um vor dem BVerfG zu bestehen. Man braucht echte „Fachkreise“, die wissenschaftlich argumentieren, diskutieren und kommunizieren können.

Wer statt dessen auf Glaubenssätze setzt, wird scheitern. Empörung, Kulturkampf und Kalter-Krieg-Gerede braucht niemand. Zumal der „Freund“ in dieser Sache gerade nicht im Weißen Haus sitzt – siehe Eingangszitat.

Der Blick in die USA hilft auch, wenn man sieht, wie in Berlin versucht wird, Mamdani für Eingriffe in den Wohnungsmarkt zu vereinnahmen. Das täuscht. Denn Mamdami verfolgt in New York primär eine Wachstums- und Neubaugenda. Die Mietregulierung soll helfen, den Betroffenen sofort greifbare Vorteile zu bringen und sie versöhnen mit der Wachstums- und Neubauagenda. Damit der Neubau in der Nachbarschaft nicht an der (Verdrängungs-) Angst der Bewohner scheitert. Es ist die Wette auf eine Wachstumsagenda, nicht mit der Kettensäge, sondern mit Empathie, Identifikation und Vertrauen. Mitnehmen statt spalten. Das hat mit der Agenda der Linken in Berlin nichts zu tun. Enteignung und Mietpreisregulierung als Selbstzweck, Spaltung durch Anfeindung von Vermietenden, Ablehnung von Neubau und eine ausgeprägte Wachstumsfeindlichkeit.

Hierzulande könnte der Gang zum BVerfG schneller kommen als man denkt. Denn im Streit steht auch die Frage, ob eine Enteignung in Berlin per Bundesgesetz verboten werden kann. Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hatte im Juli beschlossen, ein Bundeesgesetz auf den Weg zu bringen, wonach die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist.

Der Bundeskanzler hat das nach der Berlinwahl bekräftigt, allerdings mit einer kruden Begründung. Am 21.09. meinte er, es gäbe in Deutschland keine Enteignung von privaten Eigentum, noch am 14.09. ließ seine Bundesregierung in BT-Drs. 21/8017 wissen „soll für die Gemeinden als letztes Mittel eine Möglichkeit zur Enteignung geschaffen werden“ (zum Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrecht, BT‑Drs. 21/6588). Nicht hilfreich.

Die Bundesjustizministerin meinte schon, ein pauschales Verbot von Enteignungen sei sicher nicht möglich. Und auch ein Entschließungsantrag des Freistaates Bayern vom Juni (BR-Drs. 380/26) scheint das so zu sehen, weshalb man eine bundesrechtliche Rahmenregelung fordert, nicht ein pauschales Verbot. Es ist keine einfache Frage von „Bundesrecht bricht Landesrecht.“ Denn die Vergesellschaftung ist in Art. 15 GG selbst geregelt (nicht Enteignung, die steht in Art. 14 GG!). Dessen Änderung aber steht nur dem verfassungsändernden Gesetzgeber zu. „Bundesgesetz bricht nicht Grundgesetz“ – so heißt es in einem kritischen Beitrag dazu auf LTO.

Es ist der Antrag des Freistaates Bayern, der zutreffend nicht den Fokus legt auf US-Investoren, die in den USA schon ganz anderes erlebt haben, oder auf große Immobilienkonzerne, die von einer Enteignung betroffen wären. Er spricht an, was losgelöst davon und vor allem für die übrigen Investoren wichtig ist: Langfristige Planbarkeit, verlässliche und stabile wirtschaftliche Rahmenbedingungen und investitionsfreundliche Anreize, um dringend notwendigen zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Das erinnert dann wieder an meinen Esel, der eben nicht das verspeist, was er so dringend für die eigentliche Lösung der Wohnraum- und Mietenfrage braucht: Wohnungsbau und die dafür erforderlichen Investitionen, Anreize und Planungssicherheiten.

Auch eine aktuelle Studie, die eine Vergesellschaftung von Wohnungen grundsätzlich als sinnvolles, komplementäres Element in einer Strategie für bezahlbaren Wohnraum ansieht, wird gewarnt:

Eine Vergesellschaftung könnte somit unbeabsichtigt einen Zielkonflikt zwischen der Überführung bestehender Wohnungen in öffentliches Eigentum und der Schaffung zusätzlichen Wohnraums hervorrufen.

Dullien, Sebastian; Kaczmarczyk, Patrick; Krebs, Tom; Truger, Achim (September 2026): Die Überführung von großen Wohnungsbeständen ins Gemeineigentum – Optionen und Fallstricke IMK Policy Brief Nr. 225, Düsseldorf).

Jedenfalls stehen im Rechtlichen harte Diskussionen an. Im FNI bleiben Sie informiert.

Nachtaufnahme des Reichstagsgebäudes in Berlin mit dem Text 'Direkt aus dem politischen Berlin' im Vordergrund.

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