BGH zur Mangelhaftung beim Liefervertrag: Auch höfliche Bitte ohne Zeitvorgabe kann verbindliche Fristsetzung zur Nacherfüllung sein

Ein aktuelles Urteil des BGH (Urt. v. 13.07.2016 - VIII ZR 49/15) sollte Verkäufer und Lieferanten aufhorchen lassen. Denn der BGH hat entschieden, dass eine Nachfristsetzung des Kunden zur Nacherfüllung mit all ihren weitreichenden Folgen wie etwa Rücktritt und Schadensersatz schon dann vorliegen kann, wenn manch ein Kundendienst noch von einer unverbindlichen Korrespondenz ausgeht. Nachfristsetzung auch…