BGH: „Neue“ AGB-Risiken bei Kauf- und Lieferverträgen

Dass aus dem Bereich des Gebrauchtwagenkaufs Erkenntnisreiches für das allgemeine AGB-Recht kommt, ist nicht neu. Der BGH hat nun (Urt. v. 29.04.2015 - VIII ZR 104/14) eine Klausel zur Verjährungsverkürzung für unwirksam erklärt, die ausgerechnet dem vom Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe e.V. (ZDK) empfohlenen Klauselwerk entspricht. Überarbeitungsbedarf also für das KFZ-Gewerbe. Auch für die Baubranche und den…