Mietrecht: BGH zur beschränkten Wirkung von Schriftform- und Heilungsklauseln

Bekanntlich bieten die diversen Abhilfeversuche gegen die Folgen eines Schriftformdefizits - die vorzeitige Kündbarkeit des Mietvertrages - nur beschränkten Schutz. So ist der Treuwidrigkeitseinwand im Regelfall nicht geeignet, um sich gegen Schriftformrisiken zu wehren. Die in der Praxis verbreiteten Schriftformheilungsklauseln binden den Grundstückserwerber, der kraft Gesetzes auf Seiten des Vermieters in ein Mietverhältnis eintritt, nicht. Und die mitunter formulierten…

BGH erklärt Musterklausel zur rechtzeitigen Mietzahlung für unwirksam

Eine aktuelle Entscheidung des BGH, Urteil vom 5. Oktober 2016 - VIII ZR 222/15 (auch: VIII ZR 223/15) dürfte einigen Wohnraum-Vermietern Anlass geben, ihre Mustermietverträge zu überarbeiten: Gesetzliche Ausgangslage Gemäß § 556b Abs. 1 BGB ist die Miete spätestens bis zum dritten Werktag der vereinbarten Zeitabschnitte zu entrichten. Für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung im Überweisungsverkehr kommt es nicht darauf…

Honorarermittlung nach HOAI: Zur Unwirksamkeit einer einseitigen Bestimmung der anrechenbaren Kosten

Nach dem BGH, Beschluss vom 16. November 2016 - VII ZR 314/13, kann eine Klausel des Auftraggebers wegen unangemessener Benachteiligung des Architekten bzw. Ingenieurs unwirksam sein, die dem Auftraggeber das Recht einräumt, über die Höhe der der Honorarermittlung zugrunde zu legenden anrechenbaren Kosten für Leistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 nach der HOAI einseitig zu entscheiden. Im konkreten…

Preiserhöhungen im Energielieferungsvertrag: BGH zur AGB-sicheren Gestaltung von Preisanpassungs-Klauseln

Der BGH (Urteil vom 21. September 2016 - VIII ZR 27/16) hat mit vier Grundirrtümern bei der AGB-sicheren Gestaltung von Preisanpassungsklauseln in Energielieferverträgen (im konkreten Fall: Gaslieferung) aufgeräumt: Verweis auf "gesetzliche Anpassungsmechanismen"? Der Gedanke scheint aus Sicht der Energieversorgungsunternehmen verlockend: Anstatt sich der Aufgabe einer AGB-sicheren Vertragsgestaltung zu stellen und in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen eigene Preisanpassungsklauseln zu…

Planung, Überwachung und Baubetreuung: Zur Unwirksamkeit von Verjährungsklauseln und zur Teilabnahme bei Architekten- und Ingenieurverträgen

Übernimmt der Ingenieur oder Architekt Objektbetreuungsleistungen gemäß Leistungsphase 9 der HOAI, so ziehen sich seine Leistungspflichten weit, d.h. grundsätzlich bis zum Ablauf der Gewährleistungsfristen gegenüber den Bauunternehmen, fort. Entsprechend spät beginnt grundsätzlich auch die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gegen ihn wegen etwaiger Mängel an seinem Planungs- bzw. Überwachungswerk. Ihm stellt sich daher typischerweise die Frage, ob die Vereinbarung eines vorgelagerten…

BGH: Neues zu Kündigungsausschluss, Sonderkündigung, Festlaufzeit und AGB im Mietrecht

Der BGH (Beschluss vom 23. August 2016 - VIII ZR 23/16) hat sich aktuell mit der folgenden Kündigungsausschlussklausel eines Wohnraummietvertrages beschäftigt, wobei die Zeitangabe handschriftlich eingefügt war: "Die Parteien verzichten wechselseitig auf die Dauer von 4 (in Worten: vier) Jahren auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrags. Sie ist erstmals zum Ablauf dieses Zeitraums…

Immobilienvertrieb & Fortgeltungsklausel: Änderungsmöglichkeit beseitigt nicht AGB-Schutz des Käufers

Zur Klauselkontrolle Auch im Bereich des Immobilienvertriebs treten typischerweise Kriterien in den Fokus des Vertragsmanagements, die dazu führen können, dass Klauseln von vornherein der Inhaltskontrolle und damit dem AGB-rechtlichen Unwirksamkeitsrisiko entzogen sind: Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen schon nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen im Einzelnen ausgehandelt worden sind. Eine Unwirksamkeit muss jene Vertragspartei nicht fürchten, die nicht Verwender…

Neues zu Sicherheiten im Bauvertrag: Was Sicherungsabreden und Bürgschaftsmuster beachten müssen

Sicherheiten sind im Bauwesen von zentraler Bedeutung, mögen diese die Vertragserfüllung oder Gewährleistung des Auftragnehmers oder die (Voraus-) Zahlung des Auftraggebers absichern. Vertragliche Sicherungsmittel wie insbesondere die Bürgschaft stehen und fallen mit der Sicherungsabrede, die im Bauvertrag selbst enthalten ist und gegebenenfalls durch ein verbindlich vorgegebenes Bürgschaftsmuster als Anlage zum Vertrag ergänzt wird. Handelt es sich hierbei um…