Checkliste Versicherungsschutz in der Immobilientransaktion:

  • Vor Beurkundung:

    Check: Q&A des Käufers zum (Fort-) Bestand von Versicherungen?
    Check: Erklärung des Verkäufers zum (Fort-) Bestand von Versicherungen?

  • Beurkundung:

    Der Käufer bleibt Versicherungsnehmer.
    Check: Vereinbarung einer Pflicht des Verkäufers zur Aufrechterhaltung einer Versicherung?
    Check: Haftungsausschluss mit besonderer Abrede für Mängel zwischen Beurkundung und Gefahrübergang?

  • Zwischen Beurkundung und Gefahrübergang:

    Ist der Versicherungsfall vor der Eigentumsumschreibung im Grundbuch eingetreten, so steht der Anspruch auf die Versicherungsentschädigung dem Verkäufer zu.
    Treten in diesem Zeitraum Mängel auf, haftet der Verkäufer, es sei denn ein vereinbarter Ausschluss der Sachmängelhaftung ist ausdrücklich auch auf solche Mängel erstreckt.

  • Zwischen Gefahrübergang und Eigentumsumschreibung:

    Der mit dem Verkäufer bestehende Gebäudeversicherungsvertrag ist auch ohne ausdrückliche Regelung grundsätzlich dahingehend auszulegen, dass das (fremde) Sacherhaltungsinteresse des Käufers darin mitversichert ist (Fremdversicherung).

  • Eigentumsumschreibung:

    Der Käufer wird Vertragspartner des Versicherers und selbst Versicherungsnehmer (Eigenversicherung) – vorbehaltlich wechselseitigen Kündigungsrechte und unter Beachtung der Anzeigepflicht. Ist der Versicherungsfall nach der Eigentumsumschreibung im Grundbuch eingetreten, so steht der Anspruch auf die Versicherungsentschädigung dem Käufer zu.

Siehe auch:
Wasserschaden, Schimmelschaden und Schwammschaden: Was deckt die Gebäudeversicherung?


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