Die Bundesregierung hat heute das Sofortprogramm für den Klimaschutz beschlossen. Mit Blick auf das nahende Ende der Legislaturperiode soll das Programm auch eine Brücke in die nächste Legislaturperiode darstellen. Gegenüber dem ersten Papier gibt es wohl auch aus diesem Grund einige Verschiebungen. Der Vorschlag etwa, die Kosten des nationalen CO2-Preises zu 50% von den Vermietern tragen zu lassen, findet sich nicht mehr im aktuellen Sofortprogramm, was aber keinesfalls als Ende, eher als Verlagerung der Diskussion in die nächste Legislaturperiode verstanden werden darf. Zu groß und berechtigt war die Kritik, um das noch in dieser Legislaturperiode anzuschieben (siehe schon: Klimapakt Deutschland: Sofortprogramm für den Gebäudesektor mit Sanierungsoffensive, neuem Neubaustandard und Teilung der CO2-Bepreisung?).

Quelle: BMF

Was gilt nun für den Gebäudesektor?

Bundesförderung energieeffiziente Gebäude (BEG)

  • Zur auskömmlichen Finanzierung des BEG werden die Haushaltsmittel in 2022 und 2023 erhöht.
  • Aus den Förderprogrammen des Bundes werden ab 2023 keine Heizungen mehr gefördert, die ausschließlich mit fossilen Brennstoffen betrieben werden können.

Die große klimapolitische Herausforderung im Gebäudesektor liegt in den Bestandsgebäuden. 

Bundesregierung

Klimagerechter sozialer Wohnungsbau

  • Die Bundesfinanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau werden erhöht.
  • Die zusätzlichen Mittel werden für einen energetisch hochwertigen Neubau oder für die energetische Modernisierung von Sozialwohnungen eingesetzt.

Dies trägt zur Vereinbarkeit von Klimaschutz und der Bezahlbarkeit des Wohnens – einer Grundvoraussetzung für den Erhalt des sozialen Zusammenhalts – bei.

Bundesregierung

Überprüfung des GEG

  • Die Überprüfung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird auf 2022 vorgezogen und für eine weitergehende Novelle genutzt.
  • Hierbei wird auch eine Modernisierung der Anforderungssystematik des GEG untersucht.
  • Neubaustandards werden angehoben.

Weitere ausgewählte Maßnahmen

Schnellladehubs in Quartieren

  • Die Errichtung innerstädtischer Schnellladehubs wird unterstützt, um Quartiere mit Ladeinfrastruktur zu erschließen.
  • Die Förderung ergänzt die in Vorbereitung befindliche Ausschreibung von 1.000 Schnellladehubs des Mittel- und Langstreckenverkehrs.

Ausbau der erneuerbaren Energien

  • Die Bundesregierung wird im Lichte der ausstehenden Beschlüsse auf EU-Ebene zur Umsetzung des Green Deal in der nächsten Legislaturperiode die Ausbaupfade für die erneuerbaren Energien entsprechend anpassen.
  • Gleichzeitig ist es erforderlich, die Planung, die Genehmigung und die Umsetzungsverfahren auf allen staatlichen Ebenen für klimafreundliche Infrastruktur zu beschleunigen.
  • Bund und Länder müssen sich gemeinsam der Herausforderung stellen, wie hinreichend Flächen zur Verfügung gestellt werden können, um insbesondere die Windenergie an Land im erforderlichen Maße ausbauen zu können.

CO2-Flottengrenzwerte (FGW)

  • Die Bundesregierung wird sich im Rahmen der EU-Verhandlungen für eine bedingte Fortschreibung der FGW einsetzen.
  • Eine ambitionierte Fortschreibung der FGW muss einhergehen mit einem entsprechenden EU-weiten Hochlauf des Ladeinfrastruktur-Ausbaus.
  • Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene dafür ein, die notwendigen Ausbauziele und weiteren Vorrausetzungen, unter anderem im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie über den Einsatz der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (AFID-RL), zu vereinbaren und regelmäßig zu überprüfen.

CO2-Bepreisung

  • Ein wichtiges Instrument für den Klimaschutz ist die CO2-Bepreisung.
  • Der nationale CO2-Preis auf fossile Kraft- und Heizstoffe wird entsprechend des Brennstoffemissionshandelsgesetz planbar steigen und gibt somit einen verlässlichen Anreiz, bei der nächsten Kaufentscheidung auf klimafreundliche Produkte, Technologien und Verhaltensweisen umzusteigen.
  • Eine zusätzliche Anhebung des CO2-Preises im nationalen Brennstoffemissionshandel kann nur mit einer zusätzlichen sozialen Abfederung und entsprechend wirksamen Carbon Leakage-Schutz erfolgen.
  • Im Rahmen des Europäischen Green Deal setzt sich die Bundesregierung für eine ambitionierte Stärkung des EU ETS mit einem moderaten Mindestpreis ein.
  • Die Bundesregierung unterstützt die Überlegungen der Kommission, eine europaweite CO2-Bepreisung auch in den Sektoren Wärme und Verkehr einzuführen.

Reform der Abgaben, Umlagen, Entgelte und Steuern im gesamten Energiesystem

  • Die Bundesregierung legt einen Vorschlag für eine umfassende Reform der Abgaben, Umlagen und Steuern im Energiesystem vor.
  • Es ist das Ziel der Bundesregierung, die EEG-Umlage weitergehend zu reduzieren.
  • Zudem setzt sich die Bundesregierung auf europäischer und internationaler Ebene für eine konsistente klimafreundliche Besteuerung im Energiesystem ein.

Investitionen in Klimaschutz benötigen konsistente Rahmenbedingungen.

Bundesregierung

Überprüfung klimapolitischer Förderpraxis

Fördermittel müssen effizient und zielgerichtet eingesetzt werden. In den vergangenen Jahren hat sich eine komplexe Förderlandschaft für den Klimaschutz entwickelt. Vorhandene Haushaltsmittel werden teilweise nicht abgerufen.

Bundesregierung
  • Die Bundesregierung wird eine darauf gerichtete Prüfung der klimapolitisch relevanten Förderprogramme und –aufrufe vornehmen und bei Bedarf anpassen.
  • Zudem machen alle Ressorts die digitale Antragstellung, Bearbeitung und Bewilligung bei neuen Fördermaßnahmen zum Standard.

Zirkuläres Wirtschaften

  • Um die Potenziale der zirkulären Wirtschaft zu heben, wird die Bundesregierung die von der EU-Kommission auf europäischer Ebene im Rahmen des neuen Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft beschlossenen Maßnahmen konstruktiv begleiten
  • und bei Bedarf einen Masterplan ‚Zirkuläre Wirtschaft ‘ nach dem Vorbild des Masterplan ‚Ladeinfrastruktur‘ erstellen.
  • Auch die Kreislaufführung von CO2 wird berücksichtigt.

Eine funktionierende zirkuläre Wirtschaft ist ein bedeutender Baustein beim Erreichen der Klimaziele. „Zirkuläre Wirtschaft“ bedeutet das weitgehende Schließen und die effiziente Nutzung von Stoffkreisläufen – und geht somit weit über die traditionelle Kreislaufwirtschaft hinaus.

Bundesregierung

Reduktion von Steuervergünstigungen

Die Steuervergünstigungen, für die umwelt- und klimaschädliche Nebenwirkungen im
27. Subventionsbericht der Bundesregierung festgestellt wurden, werden hinsichtlich ihres Fortbestandes auf Basis vorliegender Evaluierungsergebnisse geprüft.

Stärkung des Klimaschutzes im kommunalen Umfeld

  • Mit dem Förderportfolio der Nationalen Klimaschutzinitiative erhalten Handelnde auf kommunaler Ebene ein umfassendes Unterstützungsangebot, strategische und investive Maßnahmen vor Ort umzusetzen.
  • Die Kommunalrichtlinie als zentrales Förderinstrument im kommunalen Klimaschutz wird bis zum Sommer novelliert.
  • Die durch das Corona-Konjunkturpaket befristet eingeführten verbesserten Förderbedingungen für NKI-Förderungen (Kommunalrichtlinie, Förderaufruf für kommunale Modellprojekte und Klimaschutz durch Radverkehr) werden über den 31.12.2021 hinaus in das Jahr 2022 verlängert und fortgeschrieben.

Städte, Landkreise und Kommunen sind unverzichtbare Partner bei der Erreichung der Klimaschutzziele.

Bundesregierung