Am liebsten sind mir jene Mandate, in denen ich meinen Mandanten die Eisberg-Taktik empfehlen kann. Ich beschreibe sie gerne mit einem Zitat von Casey Neistat:

All the doubters and haters are drinking champagne on the top deck of the Titanic and we are the f*cking iceberg.

Casey Neistat:

Der Bauherr eines größeren Münchner Bauprojekts nahm mit viel Dampf Kurs auf meine Mandanten. Wir wurden zum Eisberg – mit durchschlagendem Erfolg. Der Gegner ging beim Landgericht München I unter.

Keine Haftung von Planern und Überwachern für Brandschaden auf der Baustelle

Die Klägerin behauptet lediglich apodiktisch für das Brandereignis kausale Pflichtverletzungen der Beklagten.

Eine starke Behauptung ersetzt jedoch keinen substantiierten Sachvortrag und Beweis.

Landgericht München I, Urteil vom 28.10.2026 – 11 O 13484/25
Ein Mann in einem dunkelblauen Anzug mit Brille lächelt leicht und steht entspannt mit beiden Händen in den Taschen.

Ein Münchner Projektentwickler meinte, starke Worte würden ausreichen, um eine Vielzahl von Architekten und Ingenieuren mit gewaltigen Summen für einen Brandschaden in einem größeren Münchner Bauprojekt haftbar zu machen.

Aber nicht mit uns.

Er scheiterte nicht nur an Darlegung und Beweis von Pflichtverletzung, Schaden und Kausaliäten.
Sein apodiktischer Angriff hatte gewaltiges Backfire: Am Ende entschied das Gericht, dass er selbst das Brandereignis und den dadurch entstandenen Schaden zu vertreten hat.

Dr. Elmar Bickert

Ungeachtet eines Verschuldens des Bauherrn hatte zuvor schon die 2. Zivilkammer des LG München I das Brandrisiko dem Bauherrn gegenüber seinen Ausführungsunternehmen zugeschrieben (Entschädigung nach § 642 BGB). Siehe schon:

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