Wenn Sie raus wollen aus dem Rabbit Hole, in ein solches nicht gelockt werden wollen oder sonst einfach nach einer Übersicht fragen zu den aktuell wohl wichtigsten Regierungsvorhaben zum Wohnungsmarkt:
REGULIERUNGVORHABEN (WOHNEN)
| betrifft | beinhaltet |
|---|---|
| FÜNF (5) Wohnkonzerne mit Wohnbestand in BERLIN | VERGESELLSCHAFTUNG EUR 16 Mrd. Entschädigungsdeckel Selbstbehalt von 10T Wohnungen Gilt nicht für Neubau (ab 2021) und Gemeinwohlorientierung Ausschluss von Enteignungen 2027 Finanzierungskonzept, 2028 Gesetzgebung, Überführung + 1 Jahr Fiskalischer und rechtlicher Vorbehalt Aussicht: (1.) Überprüfung BVerfG, (2.) „Investitionsschutzgesetz“ des Bundes, das aber (3.) wiederum beim BVerfG angegriffen wird |
| ALLE Immobilienunternehmen in BERLIN | NEUBAUPROGRAMM 2026-2031: 100T neue Baugenehmigungen und Wohnungen Größtes Neubauprogramm für bezahlbares Wohnen im kommunalen, genossenschaftlichen und privaten Segment seit der Wiedervereinigung |
| ALLE Immobilienunternehmen in Bundesvorhaben BUNDESWEIT | WOHNUNGSBAUGESELLSCHAFT DES BUNDES Herbst 2026 Konzeptvorstellung, 2027 Start Keine Behörde, sondern PPP-Modell 51%-Beteiligung des Bundes, Bestimmung Vermietungsbedingungen, Einbringung von Bürgschaften, geringere Eigenkapitalanforderungen und vergünstigte Zinsen. Private bringen zu 49% Kapital und Ressourcen ein. Bau, Bewirtschaftung und Vermietung der Wohneinheiten erfolgt umfangreich skaliert über private Verträge mit Privaten. |
| ALLE Immobilienunternehmen in nachhaltigen Bauvorhaben BUNDESWEIT | WOHNUNGSBAUFONDS DES BUNDES Herbst 2026 Eckpunktepapier und Konzept, Investitionen in Neubau ab Q3 2027 EUR 1 Mrd. Fondsvolumen, KfW mit EUR 100 Mio. als Ankerinvestor Förderung von Neubauprojekten mit maximal EUR 15/qm Miete, hohen energetischen Standards (mind. „EH55-Plus“) und vollständig erneuerbarer Wärmeversorgung |
| ALLE Projektbeteiligte in allen Bauvorhaben BUNDESWEIT | GEBÄUDETYP E „oder schlimmer“ Reine Qualitätsminderungsregulierung, keine Regelung zu geringen Baukosten oder günstigen Mieten. Beruht auf unrichtigen rechtlichen Annahmen (BGH). Verzögerung wegen Streitpunkten: (1.) Qualitätsminderung als Option oder als „neues Normal“ (Rückschritt als normatives Imperativ)? (2.) Ehrlichkeit über „Billigbau“: Soll Auftraggeber vom Auftragnehmer über mindere Qualität aufgeklärt werden und sollen die Mietenden von den Vermietenden über Qualitätsminderungen informiert werden? Aussicht: Erhebliche Risiken v.a. für Bauherrn, Eigentümer, Verkäufer und Vermieter, Gefahr der „Verunstaltung“ des Rechts und der bebauten Umwelt, „stranded assets“ und soziale Risiken |
![]() | Dr. Elmar Bickert |
Die vorstehenden Vorhaben sind zugleich „Verhandlungsmasse“ einer bundesweiten Kompromissfindung zwischen den Ländern und dem Bund sowie innerhalb der Bundesregierung.
© Copyright by Dr. Elmar Bickert
Beitragsbild: Jetpack AI

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