Nachverdichtung von Baulücken im Innenbereich (§ 34 BauGB) oder Außenbereich (35 BauGB)? Auf den Bebauungszusammenhang kommt es an

Bei der heiß diskutierten Wohnraumfrage geht es richtigerweise nicht darum, dass die eine abstrakte Bedarfszahl nach der anderen durch den "Ballungsraum" gejagt wird. Es geht um Wohnraumschaffung v.a. in Ballungszentren und damit im Kern um Nachverdichtung und Baulückenschließung, mithin jedenfalls auch um Baurecht.

Braun, hellgrün, dunkelgrün – oder doch Greenwashing? Zur Evaluation und Nachjustierung von EU Taxonomie, EU GBS, SFDR, CSRD & Co.

In einem aktuellen Papier des Umweltbundesamtes wird die Anforderung an die Politik formuliert, lernend und adaptiv zu sein. In diesem Sinne hat die Europäische Kommission die European Supervisory Authorities um Beiträge im Zusammenhang mit Greenwashing-Risiken und der Überwachung nachhaltiger Finanzpolitik ersucht. Nach der EU Kommission bedarf es weiterer Untersuchungen und eines gemeinsamen Verständnisses der spezifischen Merkmale und der Art und Weise, wie Greenwashing auf dem Finanzmarkt zum Tragen kommen kann. Zugleich melden Studien aus dem Banken- und Immobiliensektor im Hinblick auf die EU-Taxonomie, den EU Green Bond Standard (EU GBS), die Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) sowie die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) Bedarf an Nachjustierungen an - gerade auch für die Anwendung auf den Bau- und Immobiliensektor.

Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie u.a.: Nein, die Erklärungen des Vermieters zur Mieterhöhung haben keinen Selbstzweck

Der BGH stellt klar, dass das Formerfordernis nach § 559b Abs. 1 Satz 2 BGB zur Mieterhöhungserklärung des Vermieters kein Selbstzweck ist. Ob hier, im Rahmen der Modernisierungsumlage, ob bei einem Mieterhöhungsverlangen nach §§ 558 ff. BGB oder bei einer Betriebskostenabrechnung nach § 556 Abs. 3 BGB, stets gilt: Entscheidend ist, ob damit ein maßgeblicher Erkenntniswert verbunden ist. Der BGH erläutert die Anforderungen am aktuell ganz besonders wichtigen Beispiel von Maßnahmen zur Einsparung von Heizenergie.

Neubauförderung 2023: Neues Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ kommt mit neuen Anforderungen

Die Bundesregierung hatte schon im letzten Jahr angekündigt, dass die Neubauförderung vom Bundesbauministerium in Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium für das Jahr 2023 umgestaltet werden soll. Ab 2023 sollte die Gebäudeförderung für den Neubau mit dem Ziel neu ausgerichtet werden, eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude zu gestalten. Nun ist es so weit.