Nachverdichtung von Baulücken im Innenbereich (§ 34 BauGB) oder Außenbereich (35 BauGB)? Auf den Bebauungszusammenhang kommt es an

Bei der heiß diskutierten Wohnraumfrage geht es richtigerweise nicht darum, dass die eine abstrakte Bedarfszahl nach der anderen durch den "Ballungsraum" gejagt wird. Es geht um Wohnraumschaffung v.a. in Ballungszentren und damit im Kern um Nachverdichtung und Baulückenschließung, mithin jedenfalls auch um Baurecht.

Neubauförderung 2023: Neues Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ kommt mit neuen Anforderungen

Die Bundesregierung hatte schon im letzten Jahr angekündigt, dass die Neubauförderung vom Bundesbauministerium in Abstimmung mit dem Bundeswirtschaftsministerium für das Jahr 2023 umgestaltet werden soll. Ab 2023 sollte die Gebäudeförderung für den Neubau mit dem Ziel neu ausgerichtet werden, eine klimapolitisch ambitionierte, ganzheitlich orientierte Förderung für neue Gebäude zu gestalten. Nun ist es so weit.

Umwelthaftung in der Immobilientransaktion nach BGB und BBodSchG wegen Altlasten(verdacht): Auf die Werte kommt es an

München eine Altlastenverdachtsfläche? Eine aktuelle Entscheidung des BGH befasst sich mit aufgefüllten Kiesgruben im Stadtgebiet von München und verdeutlich das wichtige Zusammenspiel von öffentlich-rechtlichem Umweltrecht und kaufvertragsrechtlichem Gewährleistungs- und Haftungsrecht.

Energie-, Klima- und Transformations-Fonds: BVerfG schützt BEG-Förderung, Umweltbonus, Strompreissenkung und Klimaschutz – und was das mit dem Wohnungsbau zu tun hat

In einem gemeinsamen Appell haben Anfang Dezember 17 Spitzenverbände und Kammern der Bau-, Planungs- und Immobilienwirtschaft auf eine dramatische Lage im Wohnungsbau hingewiesen und ihre Forderungen an Bundesregierung, Bundestag und die Verantwortlichen in den Ländern formuliert. Gute Nachricht kam vor diesem Hintergrund aus Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hatte den Eilantrag gegen die Übertragung einer Kreditermächtigung in Höhe von 60 Milliarden Euro auf den „Energie- und Klimafonds“ zurückgewiesen.

Das Anordnungsrecht des Auftraggebers: BGH räumt mit altem Bauvertragsmythos auf und bejaht Sicherungsanspruch für Mehrvergütung

Es gehört zu den alten Mythen des Bauvertragsrechts, einseitige Leistungsbestimmungsrechte seien unzulässig. Das ist immer schon unrichtig gewesen. Der BGH hat nun in einer aktuellen Entscheidung den letzten Sargnagel für diesen Mythos mit Verve versenkt.